Politik

Eine Reform und ein kleiner Eklat Bundestag verschärft Sexualstrafrecht

Als Konsequenz aus der Edathy-Affäre ist es künftig strafbar, Nacktfotos von Kindern zu verkaufen. Eltern dürfen ihre Kinder jedoch weiter am Strand fotografieren. Dem Beschluss des Bundestags geht eine Posse um Justizminister Maas voraus.

Heiko Maas kam dann doch noch.

Heiko Maas kam dann doch noch.

(Foto: dpa)

Der Verkauf oder Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Dies sieht eine Änderung des Sexualstrafrechts vor, die der Bundestag verabschiedete. Damit ist es untersagt, solche Bilder zu kommerziellen Zwecken herzustellen oder anderen anzubieten, etwa in Tauschbörsen.

Unter Strafe steht auch die unbefugte Verbreitung von Fotos von Kindern und Erwachsenen, die dem Ansehen der abgebildeten Person schaden können. Auch hierzu können Nacktaufnahmen zählen, aber ebenso Bilder von Betrunkenen oder Unfallopfern. Zudem wird der Besitz sogenannter Posing-Fotos, also mit Kindern und Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung", strafbar.

Justizminister Heiko Maas sagte, mit den Neuregelungen werde eindeutig klargestellt, dass niemand mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geld verdienen dürfe. Allerdings werde nichts kriminalisiert, was zum Alltag vieler Eltern gehöre, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.

Lammert lässt auf Maas warten

Ursprünglich hatte Maas schon das bloße unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen bestrafen wollen. Dagegen war jedoch Widerstand aus dem Parlament gekommen. Mit dem Gesetz reagiert die Koalition unter anderem auf die Affäre um den früheren SPD-Innenexperten Sebastian Edathy, der Bilder nackter Jungen im Internet gekauft hatte.

Als weitere Neuerung sieht das Gesetz vor, dass bei Kindesmissbrauch und anderen Sexualdelikten die Verjährung erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres eines Opfers beginnt. Die Taten können damit künftig bis vor Vollendung des 50. Lebensjahres verfolgt werden. Opfer seien oft traumatisiert und benötigten Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten, sagte Maas.

Vor der Verabschiedung der Reform war es im Plenarsaal zu einem kleinen Eklat gekommen. Maas war zu Beginn der abschließenden Debatte nicht anwesend. Einige Abgeordnete waren verärgert: "Vollkommen unverständlich", fand die Grüne Anja Hajduk. Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) bezeichnete die Haltung Hajduks als "zulässig und auch begründet". Lammert unterbrach die Debatte für rund 30 Minuten, bis Maas im Bundestag erschien. Maas hatte offenbar bereits von dem Unmut über seine Person erfahren.

Quelle: ntv.de, jog/dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen