Politik

Waffenruhe und Verfassungsreform Der 13-Punkte-Plan von Minsk

Prorussische Rebellen in Donezk

Prorussische Rebellen in Donezk

(Foto: dpa)

Nach einem nächtlichen Verhandlungsmarathon in Minsk haben sich die Konfliktparteien auf einen 13-Punkte-Plan für einen Frieden in der Ostukraine verständigt. Unterzeichnet wurde das Abschlussdokument, mit dem das Minsker Abkommen vom September umgesetzt werden soll, von der sogenannten Ukraine-Kontaktgruppe aus Vertretern Moskaus, Kiews, der prorussischen Rebellen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die 13 Punkte im Überblick:

1. Waffenruhe ab Sonntag um 00.00 Uhr.

2. Abzug der schweren Waffen aus einer Pufferzone. Die Regierungstruppen müssen sich hinter die aktuelle Frontlinie zurückziehen, die Separatisten hinter die im September im Minsker Abkommen vereinbarte Demarkationslinie. Der Abzug der Waffen beginnt am zweiten Tag nach der Waffenruhe und muss nach spätestens 14 Tagen abgeschlossen sein.

3. Die OSZE überwacht die Waffenruhe und den Abzug der Waffen.

4. Nach dem Abzug der Waffen sollen Gespräche über Wahlen in Donezk und Lugansk sowie den künftigen Status der beiden Regionen beginnen. Grundlage ist ein Gesetz, mit dem Kiew den abtrünnigen Regionen vorübergehend mehr Selbstständigkeit zugestanden hatte. Das ukrainische Parlament muss innerhalb von 30 Tagen festlegen, für welches Gebiet dies genau gelten soll. Die Regionen können darüber entscheiden, welche Sprache sie nutzen wollen.

5. Eine gesetzliche Amnestieregelung soll alle Konfliktbeteiligten vor Strafverfolgung schützen.

6. Freilassung aller Gefangenen.

7. Sicherstellung humanitärer Hilfsleistungen.

8. Beide Seiten müssen an einer Wiederherstellung der Sozial- und Wirtschaftsbeziehungen arbeiten, damit etwa die Zahlung von Renten und Steuern wieder aufgenommen werden kann. Kiew verpflichtet sich, den Bankensektor im Konfliktgebiet wieder aufzubauen.

9. Die Ukraine soll die vollständige Kontrolle über die Grenze zu Russland übernehmen. Dieser Prozess soll nach den geplanten Wahlen beginnen und spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein. Bedingung ist, dass die Verfassungsreformen unter Punkt 11 umgesetzt werden.

10. Rückzug aller ausländischen Kämpfer, Söldner und Waffen unter Aufsicht der OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppen.

11. Bis Ende 2015 muss eine neue ukrainische Verfassung in Kraft treten, die eine Dezentralisierung des Landes ermöglicht und mit Vertretern der abtrünnigen Regionen abgestimmt ist. Ein Gesetz zum künftigen Sonderstatus von Donezk und Lugansk muss ebenfalls bis Jahresende verabschiedet werden.

12. Wahlen in den abtrünnigen Regionen unter Aufsicht der OSZE, ein Termin ist nicht angegeben.

13. Die Kontaktgruppe soll noch intensiver zusammenarbeiten und Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Friedensplans einsetzen.

Quelle: ntv.de, cro/dpa

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