Kinderporno-Prozess beginnt Der Edathy-Tragödie zweiter Teil
23.02.2015, 08:49 Uhr
Sebastian Edathy vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags, der den politischen Teil der Affäre aufklären soll.
(Foto: picture alliance / dpa)
Sebastian Edathy hatte mehrere große Auftritte in den vergangenen Monaten. Zu den Vorwürfen gegen ihn hat er sich dabei nicht geäußert. Auch vor Gericht könnte er versuchen, darum herumzukommen.
Ist Sebastian Edathy pädophil? Wenn es nach Edathy selbst ginge, wäre das seine Privatsache und nicht Gegenstand öffentlicher Berichte. Als ein Journalist ihm diese Frage im Dezember stellte, live im Fernsehen übertragen, antwortete Edathy gereizt: "Vielleicht sind Sie pädophil?", fragte er zurück. "Wissen Sie, es geht mich aber nichts an, was Sie sind und es geht Sie nichts an, was ich bin." Im Unterschied zum Reporter steht Edathy allerdings vor Gericht.
Dass er der Verhandlung nicht vorgreifen wollte, ist sein gutes Recht. Nun aber wird ihm ein Richter diese Fragen stellen und Edathy hat ankündigt, die Aussage nicht zu verweigern. Allerdings versucht sein Anwalt, das Verfahren zu Fall zu bringen. Der Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten beginnt an diesem Montag um 10 Uhr am Landgericht im niedersächsischen Verden an der Aller. Acht weitere Verhandlungstermine sind angesetzt, jeweils im Abstand von sieben Tagen. Edathy droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft. Im Extremfall könnte er durch das Urteil auch finanzielle Ansprüche verlieren, die er als Bundestagsabgeordneter erworben hat.
Es ist die Verhandlung des zweiten Teils der Edathy-Affäre. Mit dem möglichen Geheimnisverrat an der Spitze deutscher Parteien, Justizbehörden und Sicherheitsorgane befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestags. Mit den möglichen persönlichen Verfehlungen eines Bundestagsabgeordneten das Landgericht Verden.
Ohne Beweise vorverurteilt
Edathy selbst besteht strikt auf die Trennung beider Sachverhalte. In der politischen Affäre sieht er sich als Opfer: Ihm wurden Posten verweigert, hinter seinem Rücken gab das Bundeskriminalamt Ermittlungsergebnisse an den Innenminister weiter, der sie wiederum dem SPD-Vorsitzenden steckte, Informationen drangen an die Öffentlichkeit. Wer einmal mit Kinderpornografie in Zusammenhang gebracht wird, ist gesellschaftlich geächtet. Edathys Karriere, ja sein ganzes öffentliches Leben waren zerstört. Allerdings - und das ist der Punkt, auf den Edathy Wert legt - erhärtete sich der damalige Verdacht nicht. Die bei einer kanadischen Firma gekauften Filme waren rechtlich nicht zu beanstanden, stellte das Bundeskriminalamt später fest. Edathy fühlte sich vorverurteilt: In der Öffentlichkeit war er ein Kinderschänder, obwohl ihm juristisch keine Schuld nachzuweisen war.
Damit weist Edathy auf zwei Probleme hin, die in der Debatte um Pädophile existieren: Erstens reicht ein unbestätigter Verdacht, um einen Menschen zu ächten. Zweitens werden auch solche Menschen geächtet, die mit ihrer Neigung verantwortungsvoll umgehen. Sexualmediziner weisen darauf hin, dass man eine sexuelle Präferenz nicht abtrainieren kann – und deswegen niemand wegen dieser Präferenz diskriminiert werden sollte, soweit er mit seinem Verhalten niemandem einen Schaden zufügt. Der Bundestag stellte mittlerweile klar, das auch der Kauf von Posing-Fotos den abgebildeten Kindern schadet.
"Inquisition oder Rechtsstaat?"
Im Nachhinein wirken diese Unterscheidungen im Fall Edathy allerdings nebensächlich. Denn die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage gar nicht auf die Bilder aus Kanada, sondern auf anderes Material: An sechs Tagen im Zeitraum vom 1. bis zum 10. November 2013 soll sich Edathy über seinen dienstlichen Laptop kinderpornografische Video- und Bilddateien heruntergeladen haben. Der Laptop ist verschwunden, die Inhalte lassen sich allerdings über die Server des Bundestags rekonstruieren. Außerdem soll er einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt die Staatsanwaltschaft als jugendgefährdend einstuft. Insgesamt wirft sie ihm damit sieben Straftaten vor. Zu diesen Vorwürfen hat sich Edathy bislang nicht öffentlich geäußert und Nachfragen schroff zurückgewiesen.
Kommentatoren und zum Beispiel auch Edathys ehemalige Parteifreundin Eva Högl bedauern, dass Edathy bislang so selbstbewusst auftrat. Sie fordern ein Wort der Reue. "Sind wir eigentlich bei der Inquisition oder in einem Rechtsstaat?", hatte Edathy daraufhin bei Facebook geschrieben. Anstatt Reue zu zeigen, suchen Edathy und sein Anwalt Christian Noll nach Justizfehlern, die das Verfahren zu Fall bringen könnten. So hat die Landesregierung in Niedersachsen dem Landtag Akten des Verfahrens vorgelegt. Laut Noll dürfte das "in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland einen einmaligen Vorgang darstellen". Ein rechtsstaatliches Verfahren sei damit endgültig nicht mehr möglich, der Prozess müsse eingestellt werden. Sollte der Richter das auch so sehen, käme Edathy doch noch um eine Aussage herum.
Quelle: ntv.de