Trotz Absage aus Berlin Erdogan könnte doch noch auftreten
01.07.2017, 15:21 Uhr
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan.
(Foto: REUTERS)
Der türkische Präsident will am Rande des G20-Gipfels zu seinen Landsleuten sprechen. Dann erteilt die Bundesregierung Recep Tayyip Erdogan eine Absage. Doch es kann dennoch zu einem Auftritt des Präsidenten kommen.
In der Diskussion um den Auftritt der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan wird Widerstand aus der türkischen Botschaft in Berlin laut. "Für einen Auftritt des Präsidenten in einem türkischen Generalkonsulat bedarf es keiner Genehmigung der Bundesregierung", sagte Botschaftssprecher Refik Sogukoglu der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Diese Entscheidung liege allein bei Erdogan.
Zuvor hatte die Bundesregierung eine Anfrage Erdogans für einen Auftritt am Rande des G20-Gipfels in Hamburg abgelehnt. "Wir teilen der Türkei mit, dass wir der Überzeugung sind, dass ein solcher Auftritt in Deutschland nicht möglich ist. Da gibt es verfassungsrechtliche Rechtsprechung, dass wir das auch können", sagte Bundesaußenminister Sigmar Gabriel. Der SPD-Politiker erklärte weiter: Ein Auftritt Erdogans passe "nicht in die politische Landschaft" und sei angesichts der Konflikte mit der Türkei auch "nicht angemessen".
Das Aufenthaltsgesetz legt fest, dass einem Ausländer die politische Betätigung in der Bundesrepublik unter anderem dann untersagt werden kann, wenn diese "das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet" gefährdet.
Am Freitag schränkte die Bundesregierung Auftritte ausländischer Regierungsvertreter in Deutschland generell ein. Ein Verbot gilt für Auftritte weniger als drei Monate vor deutschen Wahlen oder einer Abstimmung im jeweiligen Heimatland des ausländischen Gastes. EU-Politiker sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das Auswärtige Amt hatte am Freitag alle ausländischen Vertretungen in einer Rundnote darüber informiert, dass solche Auftritte der Genehmigung der Bundesregierung bedürfen. Dem Ministerium zufolge sind grundsätzlich auch Veranstaltungen in ausländischen Botschaften oder Konsulaten von der Neuregelung betroffen, da auch diese zum deutschen Hoheitsgebiet gehören.
Die türkische Regierung hatte äußerst verärgert auf das Verbot reagiert. Erdogans Sprecher sagte, dies sei "nicht vereinbar mit freundschaftlichen Beziehungen". Tatsächliche und geplante Auftritte türkischer Politiker hatten im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums vom 16. April für massive Verstimmungen zwischen Berlin und Ankara gesorgt.
Quelle: ntv.de, kpi/dpa/AFP