Politik

Zuwanderer aus der EU Deutschland kann Hartz IV verweigern

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Der Europäische Gerichshof stellt klar: Zuwanderer aus der EU haben nicht automatisch ein Anrecht auf Sozialleistungen in Deutschland. Damit bestätigen die Richter geltendes nationales Recht.

Zuwanderern aus der EU können unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Der EuGH bestätigte damit das geltende nationale Recht. In Deutschland war eine Flut von neuen Hartz-IV-Anträgen von EU-Zuwanderern befürchtet worden, wenn der Gerichtshof eine Korrektur der nationalen Regeln gefordert hätte.

Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Das Sozialgericht Leipzig hatte den EuGH um Klärung gebeten.

Der EuGH schrieb, die Frau verfüge nicht über "ausreichende Existenzmittel" und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.

Das Urteil des EuGH ist eine sogenannte Vorabentscheidung, bevor vor einem deutschen Gericht ein endgültiges Urteil fällt. Arbeitsuchende Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern sind in Deutschland generell von Hartz IV ausgeschlossen.

Grundlegende Bedeutung

Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, mache das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten.

Der Fall hat grundlegende Bedeutung, weil die Debatte um den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU schon länger schwelt. Dabei geht es vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien. Seit Januar gilt für deren Bürger die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. In Deutschland klagen einige Kommunen über eine wachsende Zahl von Ankömmlingen aus diesen beiden ehemaligen Ostblockstaaten. Gerichte in Deutschland hatten zuletzt gegensätzlich in dieser Frage entschieden.

Quelle: ntv.de, ghö/dpa/rts

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