Bundesrechnungshof sieht Mängel Jobcenter-Förderungen sind oft wirkungslos
22.12.2015, 16:25 Uhr
Indirekt werfen die Rechnungsprüfer den Jobcentern auch die Verschwendung von Steuermitteln vor.
(Foto: picture alliance / dpa)
Langzeitarbeitslose sollen mit Hilfe von Jobcentern einen Weg aus der Arbeitslosigkeit finden. Wenn Förderungen keinen Erfolg zeigen, können Unternehmen mit Lohnzuschüssen gelockt werden. Doch diese führen selten in unbefristete Arbeitsverträge, so ein Bericht.
Der Bundesrechnungshof wirft den Jobcentern bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" schwere Mängel vor. Wie die Zeitung aus einem Abschlussbericht der Behörde für das Bundesarbeitsministerium zitierte, hätten es die für die Hartz-IV-Empfänger zuständigen Jobcenter in den allermeisten Fällen nicht geschafft, mit Lohnkostenzuschüssen "Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern".
Bei mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle habe es sich um befristete Arbeitsverträge gehandelt, "die in der Regel mit der Förderung endeten, sodass die Arbeitnehmer wieder arbeitslos wurden", kritisieren die Rechnungsprüfer demnach. Nur in vier Prozent der Fälle sei es überhaupt gelungen, die Arbeitnehmer nach der Förderzeit "in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern".
Verschwendung von Steuermitteln
Indirekt werfe der Bundesrechnungshof den Arbeitsvermittlern sogar die Verschwendung von Steuermitteln vor, berichtete die Zeitung weiter. So habe es in einigen Jobcentern die Möglichkeit gegeben, für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen ebenfalls Landes- oder kommunale Mittel anzuzapfen. In knapp zwei Drittel dieser Fälle nutzten die Arbeitgeber diese zusätzliche staatliche Geldquelle.
Doch dem Bericht zufolge rechnete nur ein Jobcenter dies - so wie es eigentlich sein müsste - auf die eigene Förderung an, die Unternehmen kassierten also doppelt. "Zwei Jobcenter erstatteten den Arbeitgebern aus Bundes- und Landesmitteln im Ergebnis sogar mehr als das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten", zitierte die Zeitung aus dem Bericht.
Für fragwürdig halte der Rechnungshof zudem, dass die Jobcenter in 85 Prozent der untersuchten 370 Fälle stets den vollen Zuschuss von 75 Prozent des Lohnes gewährt hätten, obwohl die Geförderten "zuvor mit einem anderen Förderinstrument zum Teil bei demselben Arbeitgeber oder für dieselbe Tätigkeit beschäftigt waren und entsprechende Vorkenntnisse hatten".
Förderpraxis durch Schulungen verbessern
Für die Prüfung der 370 Förderfälle hatte der Bundesrechnungshof dem "SZ"-Bericht zufolge im Jahr 2014 fünf Jobcenter untersucht, die von der Arbeitsagentur und einer Kommune gemeinsam geführt wurden. Hinzu kamen drei kommunale Jobcenter, 13 weitere wurden schriftlich befragt.
Bundesweit gibt es insgesamt mehr als 400 Jobcenter. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will dem Bericht zufolge nun aufgrund der Kritik prüfen, "wie sie die Förderpraxis durch intensivere Schulungen der Beschäftigten und eine intensivere Fachaufsicht verbessern kann". 2014 gab die BA für diese Lohnkostenzuschüsse etwa 95 Millionen Euro aus, mehr als 9000 frühere Langzeit-Jobsucher profitieren davon im Jahresdurchschnitt, heißt es weiter in dem Bericht.
Die Bundesagentur erklärte, dass Lohnkostenzuschüsse nicht vorrangig das Ziel hätten, Langzeitarbeitslose rasch in Arbeit zu bringen. "Ziel ist zunächst eine Stabilisierung oder Wiederherstellung der generellen Beschäftigungsfähigkeit, um mittelfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen", machte ein BA-Sprecher deutlich. Dazu seien "aufbauende Förderketten" erforderlich.
Quelle: ntv.de, jki/AFP/dpa