Politik

Kluft zwischen Ost und West Kabinett beschließt Rentenangleichung

In Ost und West soll es in wenigen Jahren keine Unterschiede mehr bei der Rente geben.

In Ost und West soll es in wenigen Jahren keine Unterschiede mehr bei der Rente geben.

(Foto: dpa)

Die Rentenwerte von Ost und West werden schrittweise angeglichen. Die Bundesregierung billigt einen Gesetzentwurf dazu. Die Rente wird demnach ab 2025 einheitlich berechnet. Außerdem sollen bestimmte Frührentner mehr Geld bekommen.

Die Bundesregierung hat die jahrelang umstrittene Anhebung der Rentenwerte im Osten auf das höhere Westniveau auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte nach Angaben von Teilnehmern einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles, wonach ab 2025 gleiches Rentenrecht in ganz Deutschland gelten soll - 35 Jahre nach der Wiedervereinigung.

In sieben Schritten von 2018 bis 2024 wird der Rentenwert Ost auf das Westniveau angehoben. Der erste Schritt erfolgt am 1. Juli 2018. Der Rentenwert Ost wird dann auf 95,8 Prozent des Westwertes angeglichen. In den darauffolgenden Jahren soll der Wert um jeweils 0,7 Prozent an den West-Rentenwert angeglichen werden. Laut Bundesregierung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen aus den neuen Bundesländern von der Anpassung.

Die Mehrkosten bis zum Jahr 2024 werden in dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf auf insgesamt bis zu 15,7 Milliarden Euro beziffert. Bezahlt werden soll dies überwiegend von den Beitragszahlern. Erst ab 2022 beteiligt sich der Bund mit einem steigenden Zuschuss.

Zudem beschloss das Kabinett höhere Renten für Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das sind laut Arbeitsministerium jedes Jahr über 170.000 Beschäftigte. Ab dem Jahr 2018 soll die sogenannte Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert werden. Das führt dazu, dass ab dem Jahr 2024 Erwerbsminderungsrenten für Neuzugänge so berechnet werden, als ob die Frührentner bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Dadurch fallen die Renten höher aus. Die Mehrkosten sind anfangs gering und werden für 2021 auf 140 Millionen Euro beziffert. Langfristig steigen die Mehrausgaben laut Gesetzentwurf aber auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 und 3,2 Milliarden Euro 2045.

Quelle: ntv.de, hul/rts

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