Steuerprivileg auch für Homo-Ehe Kristina Schröder will mitsplitten
07.08.2012, 01:20 Uhr
Bundesfamilienministerin Schröder macht sich die Forderung nach einem Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften zu eigen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Im linken Flügel der CDU hat Familienministerin Kristina Schröder derzeit wenige Freunde. Nun springt sie auf eine Forderung auf, die im rechten Lager für Unmut sorgen dürfte: Ehegattensplitting bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist zwar verfassungsrechtlich geboten, kann aber ganze Wählerschichten verschrecken.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) unterstützt die Initiative von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Schröder sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Dieser Vorstoß aus der Fraktion kommt zur rechten Zeit, denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte."

Steuer-Nachteile für Homo-Ehen könnten schon bald der Vergangenheit angehören.
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Kristina Schröder hat auch in ihrer eigenen Partei viel Unterstützung verloren: In der Debatte um das warf man ihr ein angestaubtes Familien-Bild vor, ihre Position in Feminismus-Debatten gelten vielen als rückschrittlich.
In dem Papier, das Schröder nun unterstützt, sprechen sich 13 CDU-Bundestagsabgeordnete dafür aus, dass künftig auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting profitieren sollen. Sie kündigen an, ihr Anliegen nach der parlamentarischen Sommerpause in die Unionsfraktion des Bundestages einzubringen.
Karlsruhe treibt Berlin vor sich her
Sollte sich die Union in dieser Frage nicht freiwillig bewegen, so fürchten die Verfasser, würde sie aus Karlsruhe dazu gezwungen. "Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen", heißt es in der Mitteilung. Die CDU-Politiker verweisen auf die . Lebenspartner trügen genauso wie Ehegatten die Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, heißt es in der Erklärung. "Insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent."
Bisher lehnt die CDU eine steuerliche Gleichbehandlung von Eheleuten und homosexuellen Lebenspartnerschaften ab. Nicht so der Koalitionspartner: FDP-Chef Philipp Rösler und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatten gefordert, die . Vor wenigen Wochen hatten CDU-Politiker , der die Partei modernisieren soll.
Finanzgerichte warten auf Karlsruhe
Durch das wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Die Vorschrift ermöglicht, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Wenn die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen, kann dadurch ein Steuervorteil entstehen. Beim Bundesverfassungsgericht sind diverse Verfahren zur Frage des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig.
hatten bereits entschieden, dass ein homosexuelles Paar bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Ehegattensplitting . Die bei der Einkommensteuer vorgenommene Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften könne verfassungswidrig sein, so die Gerichte.
Letztes großes Steuerprivileg für die Ehe
Mit den Urteilen der Finanzgerichte gerät das letzte große Steuerprivileg der Ehe gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften ins Wanken. Beim Erbschaft-, Schenkung- sowie Grunderwerb-Steuerrecht gibt es keine Ungleichbehandlung mehr. Karlsruhe hatte auch in der Hinterbliebenenversorgung eine Ungleichbehandlung verworfen. Die Bundesregierung hatte zudem eine Gleichstellung von Lebenspartnern im Vermögensbildungs- sowie Wohnungsbauprämiengesetz angekündigt.
2010 lebten 23.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft. Die Gewährung des Splittingtarifs für die eingetragene Lebenspartnerschaft würde jährlich 30 Millionen Euro kosten. Dies entspricht nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner einem Fünfhundertstel dessen, was der Splittingtarif für Ehegatten verursacht. Derzeit verzichte der Staat auf fast 15,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Quelle: ntv.de, che/dpa/rts