Null Promille bei E-Scootern? Lauterbach-Vorstoß lässt Scheuer kalt
07.08.2019, 15:34 Uhr
SPD-Politiker Lauterbach meint: "E-Scooter werden nachts oft wie Spielzeug im Rausch genutzt."
(Foto: imago images / snapshot)
Unfälle mit E-Scootern häufen sich und das hat auch mit dem Alkoholkonsum zu tun. SPD-Politiker Lauterbach fordert daher eine Null-Promille-Grenze. Das Verkehrsministerium und Verbände sehen darin allerdings nicht die Lösung des Problems.
E-Tretroller sollten nach dem Willen des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach nur vollkommen nüchtern gefahren werden. "Um gefährliche Kopfverletzungen zu vermeiden, sollte eine Null-Promille-Grenze überdacht werden", schrieb der Politiker auf Twitter. E-Scooter würden nachts oft wie Spielzeug im Rausch genutzt, tagsüber hielten sich viele nicht an die Regeln, hatte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt.
Lauterbach begründete seinen Vorstoß mit steigenden Unfallzahlen bei E-Tretroller-Fahrern. Verleiher und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kümmerten sich zu wenig, hieß es in seinem Tweet. Das Bundesverkehrsministerium hingegen sieht keinen Handlungsbedarf, die Promille-Grenzen für Nutzer von E-Scootern zu verschärfen. Das machte eine Sprecherin von Minister Andreas Scheuer in Berlin deutlich. Sie verwies auf den geltenden Regelungskatalog. Auch der ADAC lehnte den Vorstoß Lauterbachs ab. "Der ADAC sieht eine Null-Promille-Grenze für E-Scooter nicht als Lösung des Problems", teilte der Autofahrerclub mit.
Stattdessen sollten die Nutzer besser aufgeklärt werden: "Ursächlich für die hohe Anzahl der Alkoholdelikte ist die Unwissenheit vieler Verkehrsteilnehmer, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und somit bereits strengen Alkoholgrenzwerten unterliegen." Die Roller-Anbieter seien hier in der Pflicht, hieß es. Bei E-Tretrollern gelten die gleichen Alkohol-Grenzwerte wie beim Autofahren: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt - ohne alkoholbedingte Auffälligkeiten zu zeigen - begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.
Quelle: ntv.de, mba/dpa