Politik

Letzte Chance für GroKo-Frist Regierung einig bei Gesetz zum Fachkräftezuzug

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Auf dem Höhepunkt des großen Migrationsstreits im Sommer setzt die GroKo sich selbst eine Frist: Bis Ende des Jahres soll ein Gesetz stehen, das die Einwanderung dringend benötigter Fachkräfte regelt. Erst in letzter Minute findet das Kabinett eine Einigung.

Die Bundesregierung hat eine Einigung über das umstrittene Fachkräfteeinwanderungsgesetz erzielt. Die Vorlage soll wie geplant am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Insbesondere die Innenpolitiker der Union hatten Kritik an dem vorliegenden Entwurf geübt: Sie befürchten, das Gesetz schaffe Fehlanreize für eine zusätzliche Zuwanderung nach Deutschland.

Zuletzt hatte die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz, vor einer Regelung gewarnt, die Geduldeten einen Verbleib in Deutschland auf der Grundlage des Fachkräfte-Gesetzes ermöglichen würde. Details über die Einigung, die am Mittwoch im Kabinett beraten werden soll, wurden zunächst nicht bekannt.

Die Große Koalition hatte sich im Zuge des Asylstreits im Sommer darauf verständigt, das Vorhaben noch in diesem Jahr durch das Kabinett zu bringen. Am Mittwoch ist dafür die letzte Gelegenheit.

Das Gesetz soll helfen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu beheben. Dafür soll für Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe nicht mehr gelten, außerdem die Vorrangprüfung in der Regel entfallen. Sie besagt, dass zunächst nach einem Bewerber aus Deutschland oder dem EU-Ausland geschaut werden soll.

Scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die geplanten Regelungen könnten "für Lohndumping und Ausbeutung missbraucht werden, weil die Aufenthaltserlaubnis an eine bestimmte Tätigkeit bei einem Arbeitgeber gebunden ist", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Das Gesetz sei zudem nicht am volkswirtschaftlichen Arbeitskräftebedarf, sondern "an kurzfristigen Unternehmensinteressen ausgerichtet".

Wenn eine Fachkraft aufgrund miserabler Arbeitsbedingungen kündige oder gekündigt werde, sei sie "auf Gedeih und Verderb auf die Ausländerbehörde angewiesen", kritisierte Buntenbach weiter. Denn nur die Behörde entscheide darüber, ob ein anschließender Aufenthalt gewährt oder ob abgeschoben werde. Das führe zu einer "ausländerrechtlich gewollten Abhängigkeit" und schwäche die Arbeitnehmerrechte. Die DGB-Vize forderte, eine Aufenthaltserlaubnis müsse auch nach einer Kündigung und zur Suche eines neuen Jobs fortbestehen.

Quelle: ntv.de, mbo/AFP/dpa

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