Politik

Krankenkassenbeiträge SPD will Arbeitgeber stärker belasten

Die Beiträge für die Krankenkassen werden im kommenden Jahr wahrscheinlich steigen. Die Sozialdemokraten wollen zurück zur paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Minister Gröhe ist von diesem Vorstoß nicht begeistert.

Im Oktober gibt es die Prognose des Schätzerkreises der Gesetzlichen Krankenkassen.

Im Oktober gibt es die Prognose des Schätzerkreises der Gesetzlichen Krankenkassen.

(Foto: dpa)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat sich zurückhaltend zum SPD-Vorstoß für eine wieder stärkere Einbeziehung der Arbeitgeber zur Finanzierung der Gesundheitskosten geäußert. "Die gut gefüllten Sozialkassen sind ein Resultat einer guten Entwicklung am Arbeitsmarkt. Die zu erhalten, ist die Entscheidung, auch den Arbeitgeberbeitrag einzufrieren", sagte der CDU-Politiker: "Von Spekulationen über Beitragssteigerungen zum jetzigen Zeitpunkt halte ich überhaupt nichts." Der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenkassen werde seine Prognose im Oktober vorlegen.

Die SPD hatte angesichts wahrscheinlich steigender Krankenkassenbeiträge auf eine Rückkehr zur hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gepocht. "Paritätische Finanzierung ist ein bewährter und gerechter Grundsatz. Wir sollten wieder dahin zurückkehren", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dem "Spiegel".

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, forderte eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung "jetzt, bevor die Beiträge steigen." Gröhe sagte, natürlich dürfe die Belastung der Beitragszahler nicht unbegrenzt sein. Daher sei es "unsere Aufgabe (...) bei der Entwicklung weiterer Leistungen sehr sparsam zu schauen, dass wir das, was wir an Mehrleistungen uns leisten wollen, auch nachhaltig vernünftig finanzieren".

Wegen wachsender Kassen-Defizite müssen sich die Versicherten im kommenden Jahr auf einen möglichen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von bis zu 0,3 Punkten einstellen. Der Zusatzbeitrag wird allein von den Arbeitnehmern getragen, so wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen, bleibt nach derzeitiger Gesetzeslage fest.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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