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Anklage der Bundesanwaltschaft Unternehmer soll Drohnenbauteile an Russland geliefert haben

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Ein Russe mit einer Drohne während seiner Kampfausbildung - ein Unternehmer aus dem Saarland soll für Bauteile für den Drohnennachschub gesorgt haben (Archivbild).

Ein Russe mit einer Drohne während seiner Kampfausbildung - ein Unternehmer aus dem Saarland soll für Bauteile für den Drohnennachschub gesorgt haben (Archivbild).

(Foto: picture alliance/dpa/TASS)

Der Deutschrusse Waldemar W. soll Bauteile im Wert von 875.000 Euro aus dem Saarland an eine russische Firma exportiert haben, die Drohnen für den Ukraine-Krieg herstellt. Darum wird er nun angeklagt. Scheinfirmen und seine Gehilfin Natalie S. sollen W.s Geschäft ermöglicht haben.

Wegen verbotener Lieferungen an eine russische Firma hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen Unternehmer im Saarland erhoben. Der Deutschrusse Waldemar W. soll nach Angaben der Karlsruher Behörde zwischen 2020 und März 2023 in 54 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland geliefert haben, das militärisches Material und Zubehör produziert, darunter eine im Ukraine-Krieg eingesetzte Drohne.

Wegen des EU-Embargos dürfen solche Bauteile nicht nach Russland geliefert werden. W. soll die Sanktionen der Anklageschrift zufolge umgangen haben, indem er die Waren erst aus dem Ausland nach Deutschland importierte und sie dann nach Russland lieferte. Teilweise soll er dazu mit Natalie S. zusammengearbeitet haben.

Die Frau mit ebenfalls deutscher und russischer Staatsangehörigkeit führt laut Bundesanwaltschaft ein von W. beherrschtes Unternehmen in Baden-Württemberg. Sie soll W. in 14 Fällen unterstützt haben, indem sie gegenüber dem Vorlieferanten angegeben habe, dass die Waren in Deutschland bleiben würden. Auch gegen S. wurde nun Anklage erhoben.

Festnahme schon im März 2023

Die Elektronikteile seien erst an zwei in Russland ansässige zivile Scheinfirmen geliefert worden, die sie dann in Absprache mit W. an den militärischen Hersteller weitergeleitet hätten, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Nach Beginn des Ukraine-Kriegs sei W. dazu übergegangen, die Waren mithilfe vorgeschobener Empfänger in Drittstaaten nach Russland zu transportieren. Der Gesamtwert der exportierten Bauteile soll etwa 875.000 Euro betragen.

W. war im März vergangenen Jahres zunächst auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim festgenommen worden. Dann zog die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen der Bedeutung des Falls an sich. W. sitzt in Untersuchungshaft. Auch S. kam im März 2023 in Untersuchungshaft, der Haftbefehl wurde aber Ende Mai außer Vollzug gesetzt.

W. wird nun vorgeworfen, mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Der Vorwurf gegen S. lautet Beihilfe zu einigen dieser Verstöße. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart.

Quelle: ntv.de, lve/dpa

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