Politik

Kampf für Airbnb-Angebote Verband will Berlin bei der EU anzeigen

2015 haben 12,4 Millionen Touristen Berlin besucht. Fast 40 Prozent von ihnen kommen aus dem Ausland.

2015 haben 12,4 Millionen Touristen Berlin besucht. Fast 40 Prozent von ihnen kommen aus dem Ausland.

(Foto: dpa)

Seit Mai ist es in Berlin verboten, ganze Wohnungen bei Plattformen wie Airbnb als Ferienunterkunft anzubieten - damit Touristen keinen Wohnraum blockieren. Der Ferienwohnungsverband sieht darin einen Verstoß gegen die Eigentumsrechte der Bürger.

Das Berliner Ferienwohnungsgesetz könnte bald ein Thema für die EU werden. Der Dachverband der europäischen Ferienhaus- und Ferienwohnungsvermieter wird die Hauptstadt wohl noch im Mai bei der EU-Kommission anzeigen. Das Gesetz verstoße gegen das Eigentumsrecht der Bürger", zitierten die Zeitungen der Funke Mediengruppe den Vizepräsidenten des Verbands, Bernd Muckenschnabel. Es könne nicht angehen, dass ein ganzer Wirtschaftszweig so massiv behindert werde.

Anbieter wie Airbnb haben erfolglos versucht, den Berliner Senat zu einer Lockerung des Gesetzes zu bewegen.

Anbieter wie Airbnb haben erfolglos versucht, den Berliner Senat zu einer Lockerung des Gesetzes zu bewegen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Seit Anfang Mai ist es in Berlin per Gesetz verboten, ganze Wohnungen als Ferienwohnungen anzubieten. Wer es dennoch tut, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Damit will das Land den engen Wohnungsmarkt entspannen. Nach Ansicht des Verbands verletzt das Gesetz aber sowohl das Eigentumsrecht als auch das europäische Grundrecht auf freie Geschäftsausübung.

Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel ist anderer Meinung. Er sagt, "Wohnungen sind zum Wohnen da". Touristen sollten Einheimischen nicht den Platz wegnehmen.

Wohnraum für 20.000 Menschen

Ähnliche Verbote gibt es nach Angaben des Deutschen Tourismusverbands auch in Stuttgart, Hamburg oder München - allerdings nicht so streng. Das Berliner Gesetz verbietet Wohnungsleerstand, Abriss, die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume und die Nutzung als Ferienwohnung.

Erlaubt ist lediglich, nur ein Zimmer der selbst bewohnten Wohnung zu vermieten. Touristen können sich also weiter eine Bleibe über Plattformen wie Airbnb suchen - dürften dann aber keine ganze Wohnung mehr finden.

Wie viele Ferienwohnungen in Berlin es gibt, ist nicht klar. Der Senat geht von bis zu 10.000 aus, die bei Plattformen wie Airbnb registriert sind. Das wäre Wohnraum für 20.000 Menschen. Der Immobilienentwickler GBI rechnet sogar mit 14.400 solcher Wohnungen. Offiziell angemeldet sind aber nur 6300 Ferienwohnungen.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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