Ratgeber

Wenn Baufinanzierung stockt Absicherungen für den Notfall

von Alexander Klement

Beim Bau oder Kauf einer Immobilie und der damit verbundenen Kreditaufnahme schwingt immer eine Angst mit: Was passiert, wenn man krank wird, stirbt, arbeitslos wird und die Kreditraten nicht mehr bezahlen kann?

Zunächst einmal eine gute Nachricht für alle, die in die eigenen vier Wände wollen. Im Fall länger andauernder Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) dürfen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in Ihrer Immobilie wohnen bleiben. Der Wohnraum muss "angemessen" sein. Als angemessen gelten bislang Eigentumswohnungen bis höchstens 120 Quadratmeter und Häuser bis 130 Quadratmeter Wohnfläche. Ist die Wohnung oder das Haus zu groß, muss nicht zwangsläufig verkauft werden, sondern es können auch Untermieter gefunden werden. Auch wenn der erzielbare Verkaufspreis mehr als zehn Prozent unter dem Verkehrswert liegt, gilt der Verkauf als unwirtschaftlich und nicht zumutbar.

Eigenheimbesitzer, die Arbeitslosengeld II beziehen, können mit zusätzlicher Unterstützung rechnen: Der Staat übernimmt unter anderem Neben- und Heizkosten, Hypothekenzinsen, Grundsteuer sowie Beiträge für Gebäudeversicherungen. Die Tilgungsraten werden dagegen nicht erstattet, da sie der Vermögensbildung dienen.

Bei Abschluss eines Baudarlehens besteht zudem die Möglichkeit, sich gegen verschiedene Risiken abzusichern - wodurch natürlich die monatliche Belastung steigt. Um die Angehörigen im Todesfall nicht vor unlösbare finanzielle Probleme zu stellen, kann eine Risikolebensversicherung in Höhe der Kreditsumme abgeschlossen werden. So kann im Todesfall der Baukredit weiter bedient oder abgelöst werden. Ein 30-jähriger Nichtraucher zahlt für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro beispielsweise monatlich etwa zehn Euro bei einer Laufzeit von 30 Jahren.

Auch für alle anderen Eventualitäten gibt es eine passende Absicherung. Es muss ja nicht immer gleich der Tod sein - auch schwere Krankheiten können zum Verlust der eigenen Arbeitskraft führen. Eine so genannte Dread-Disease-Absicherung eignet sich als Ergänzung zur Berufsunf ähigkeitsversicherung, die jeder unabhängig von einem Baukredit haben sollte. Bei der Dread-Disease-Absicherung wird für den Eintritt einer vorab definierten schweren Krankheit ein steuerfreier Einmalbetrag geleistet. Die Kosten für einen 30-jährigen Nichtraucher bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und 30-jähriger Laufzeit betragen rund 40 Euro monatlich.

Bei vielen ist es auch die Angst vor Arbeitslosigkeit, die für ein mulmiges Gefühl bei der Kreditaufnahme sorgt. Zeitgleich zur Finanzierung kann auch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen werden. Die Kosten belaufen sich auf rund drei Prozent der Darlehensrate (Zins- und Tilgungszahlung). Die Raten werden längstens für zehn bis zwölf Monate gezahlt. Die Hausbank des Vertrauens ist unter Umständen auch bereit, die fälligen Raten für eine gewisse Zeit zu stunden.

Viele Immobilien zur Eigennutzung sind eine Anschaffung für das Leben. Doch gerade, wenn eine Immobilie zum Beispiel Ehepartnern gehört, führt eine Scheidung zwangsläufig zum Verkauf des Eigenheims. Ein Wertschutzbrief mindert das Verlustrisiko, wenn eine Immobilie unter Zeitdruck verkauft werden muss. Ein Notverkauf liegt nach den Versicherungsbedingungen vor, wenn die Immobilie in Folge von Arbeitslosigkeit, Insolvenz bei Selbständigen, einer beruflichen Versetzung oder Scheidung schnellstmöglich verkauft werden muss. Die Höhe des Versicherungsschutzes kann vereinbart werden (zum Beispiel zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises kosten rund 20 Euro monatlich).

Dass ein Haus ohne Versicherungsschutz in Deutschland abbrennt, ist hingegen ausgeschlossen. Die Wohngebäudeversicherung ist Pflicht und ein Nachweis über den Abschluss wird von jedem Finanzierer eingefordert. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel entstanden sind. Ergänzend kann Versicherungsschutz für Elementarschäden wie Hochwasser und Erdbeben abgeschlossen werden.

Quelle: ntv.de

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