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Vorsicht beim Immobilienverkauf Banken berechnen zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung

Steigende Zinsen führe dazu, dass Banken nur eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung berechnen dürfen. .

Steigende Zinsen führe dazu, dass Banken nur eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung berechnen dürfen. .

(Foto: dpa)

Die rasant gestiegenen Zinsen führen dazu, dass Besitzer einer Immobilie, die diese verkaufen, häufig eine niedrigere oder gar keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen. Doch viele Banken geben diesen Vorteil nicht korrekt weiter.

Wer eine Baufinanzierung vor Ende der Zinsbindung zurückzahlt, beispielsweise, weil die Immobilie verkauft wird, schuldet der Bank eine Entschädigung, falls diese das zurückgezahlte Geld nur zu einem niedrigeren Zinssatz wieder anlegen kann.

Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Erstens dem Zins, zu dem der Kunde seinen Immobilienkredit abgeschlossen hat. Und zweitens dem Marktzins zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung. Nun ist dieser Marktzins in den vergangenen Monaten rasant gestiegen - nicht zuletzt durch die mehrfachen Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB).

Vorfälligkeitsentschädigung sinkt oder entfällt

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

Das führt dazu, dass viele Banken gar keine oder nur eine niedrige Vorfälligkeitsentschädigung berechnen dürfen. Nach unseren Erfahrungen halten sich jedoch etliche Kreditinstitute nicht daran. In der Praxis erfragen nämlich die Kunden die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung meist mehrere Wochen oder gar Monate vor dem eigentlichen Verkauf bei ihrer Bank. Diese berechnet den Wert auf Basis des dann gültigen Marktzinses. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung des Darlehens müsste dieser Wert eigentlich noch einmal aktualisiert und somit den derzeit gestiegenen Marktzinsen angepasst werden.

Dies würde eine deutliche Reduzierung des Entgelts oder gar den vollständigen Wegfall bedeuten. Doch viele Banken "vergessen" diese Anpassung. Ein Beispiel aus unserer Praxis zeigt, um welche Größenordnungen es gehen kann: Eine Bank berechnete eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 23.500 Euro. Korrekt kalkuliert wären dagegen 9000 Euro fällig gewesen. Erst nach unserer Intervention senkte die Bank ihre Forderung. Kein Einzelfall: Viele Kunden zahlen im aktuellen Marktumfeld deutlich zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Nicht selten handelt es sich dabei um mehrere tausend Euro.

Banken müssen Geld erstatten

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Dieses Geld können sich private Kreditnehmer auch nachträglich zurückholen. In einigen Fällen ist es sogar so, dass der Bank gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht, weil sie den Kunden im Kreditvertrag nicht korrekt über die Berechnung informiert. Besonders betroffen ist hier die Commerzbank, bei der bereits der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 320/20) entschieden hat. Wer also in den vergangenen Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, sollte prüfen lassen, ob einer dieser beiden Punkte auf ihn zutrifft.

Über den Autor: Roland Klaus ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf, die sich um Fragen des Verbraucherschutzes kümmert. Bekannt wurde er als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.

(Dieser Artikel wurde am Montag, 31. Oktober 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de

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