Wenn Spezialisten Fehler machen Ärger mit dem Steuerberater
30.05.2008, 08:03 UhrDas deutsche Steuerrecht gilt als das Komplizierteste in der ganzen Welt. Nirgends sonst erscheint so viel Fachliteratur zum Thema wie hierzulande. Einfacher wird`s auf absehbare Zeit nicht. Kein Wunder, dass Steuerberater regen Zulauf genießen. Doch auch Spezialisten machen Fehler.
Das merken die Steuerpflichtigen spätestens dann, wenn das Finanzamt mehr Geld fordert als erwartet. Dann wenden sie sich an Menschen wie Rolf Lenzen. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und weiß, dass in solchen Fällen schnell der Steuerberater verantwortlich gemacht wird. Rechtliche Auseinandersetzungen hat auch Klaus Voßmeyer schon mit einigen Mandanten führen müssen. Der Steuerberater leitet eine große Kanzlei in Duisburg. Nach seiner Erfahrung haben Streitigkeiten vor allem zwei Ursachen: eine Betriebsprüfung und den Wechsel des bisherigen Steuerberaters. Manchmal will sich der neue Berater nur auf Kosten des bisherigen profilieren. "Er ist aber auch gesetzlich verpflichtet, auf frühere Fehler hinzuweisen", weiß Voßmeyer.
Mehr Beratung, mehr Klagen
Die wenigsten Steuerpflichtigen holen sich die Formulare beim Finanzamt noch selber ab und füllen sie eigenständig aus. Und weil das Steuerrecht immer komplizierter wird, nehmen auch die Fälle zu, in denen Steuerberater verklagt werden. "Die Haftung der freien Berufe verfeinert sich", meint Rolf Lenzen. "Insofern ist das eine einheitliche Tendenz." Die Klagen treffen also nicht nur Steuerberater, sondern auch Mediziner, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer.
Steuerberater müssen per Gesetz eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Jeder Schaden, den ein Mandant geltend macht, muss der Versicherung gemeldet werden. Und meist ist die Ursache des Schadens eine ganz einfache: Zeitmangel. "Im Tagesgeschäft können bestimmte Dinge oft nicht sorgfältig genug betrachtet und besprochen werden", sagt Voßmeyer. Eines der Hauptübel sei es, auf Protokolle und Aktenvermerke zu machen, an denen sich der Mandant orientieren könne.
Liegen die Steuerunterlagen erstmal beim Finanzamt, ist der Schaden meist nicht mehr zu vermeiden. Die Ermittlungen der Behörden richten sich immer gegen den Steuerpflichtigen. Ob der Berater einen Fehler gemacht hat, interessiert im Finanzamt niemanden. Darum heißt es vorsorgen. "Ganz wichtig ist es, den Aufgabenbereich des Steuerberaters klar zu umgrenzen", rät Fachanwalt Lenzen. Das macht man am besten in einem Vertrag, der die einzelnen Punkte regelt.
Wer unerfreuliche Post vom Finanzamt bekommt, sollte sich aber erstmal selbstkritisch prüfen. Oftmals liegt der Fehler nämlich nicht beim Berater sondern beim Mandanten selbst. Und dafür haftet keine Versicherung.
Quelle: ntv.de