Ratgeber

Ärger nach der Schönheits-OP Arzt haftet nicht für schiefe Brust

Jede Operation kann unerwünschte Folgen haben, auch wenn der Chirurg sorgfältig arbeitet. Wer sich aus kosmetischen Gründen unters Messer legt, kann sich nicht unbedingt auf Ärztepfusch berufen, wenn das Ergebnis anders aussieht als erhofft.

Eine Brust-Operation ist keine Kleinigkeit. Wer sich dazu entschließt, kann nicht hinterher den Chirurgen verklagen, wenn es unerwünschte Folgen gibt. Zumindest dann nicht, wenn der Arzt vorher über die entsprechenden Risiken aufgeklärt hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Kiel bestätigt.

Geklagt hatte eine Schülerin, die zum Zeitpunkt der Operation 18 Jahre alt war. Beim Vorgespräch mit dem Chirurgen waren auch ihre Eltern dabei. Bei der Operation erfolgten eine Straffung beider Brüste und eine geringfügige Reduktion der rechten Brust, um eine bestehende Asymmetrie zu beseitigen. Nach der Operation wurden die Brüste allerdings nicht schöner – im Gegenteil: Zunächst kam es zu einer Wundinfektion der linken Brust, die erst nach zwei Monaten abheilte. Nach Ausheilung gab es erhebliche Narbenbildung, außerdem waren die Brüste asymmetrisch.

Kein Pfusch nachgewiesen

Die Klägerin verlangte daraufhin von dem behandelnden Arzt, ihr die Kosten für die Operation in Höhe von 6000 Euro zu erstatten und außerdem 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Sachverständiger kam allerdings zu dem Ergebnis, dass ärztlicherseits keine Fehler bei der Vornahme der Operation und bei der anschließenden Wundversorgung gemacht worden sind.

Deshalb muss der beklagte Arzt weder aufgrund eines Behandlungsfehlers noch aufgrund eines Aufklärungsfehlers haften. "Ein Behandlungsfehler liegt nur bei der schuldhaften Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst vor, allein der Misserfolg vermag eine Haftung nicht zu begründen", so die Richter. Eine Infektion gehöre zu den allgemeinen Operationsrisiken, zumindest solange kein konkreter Hygienemangel nachzuweisen sei. Die Schülerin geht also leer aus.

Quelle: ntv.de, ino

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