Ratgeber

Hohe Beitragsunterschiede Autoversicherung wechseln

Um fast neun Prozent lagen die Kraftstoffpreise im September über dem Wert des Vorjahresmonats. Zudem ist die Pendlerpauschale gestrichen worden - auch wenn die Rechtmäßigkeit dieser Neuregelung vor Gericht derzeit noch verhandelt wird.

All das können Autofahrer kaum beeinflussen. Mit einem Wechsel ihrer Kfz-Versicherung dagegen können sie häufig sparen. Der Stichtag dafür ist der 30. November, denn die Kündigung muss vier Wochen vor dem Jahreswechsel beim Versicherer vorliegen. Dieses Datum sollten sich Autofahrer gerade in diesem Jahr vormerken.

"Die Beiträge sind in den vergangenen Jahren aufgrund des stärkeren Wettbewerbs gefallen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass dieser Trend anhält", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Denn auf die Versicherer seien gerade in diesem Jahr höhere Kosten zugekommen: So wirke sich die gestiegene Mehrwertsteuer bei den Kosten für die Schadensregulierung aus, denn die Reparaturwerkstätten stellten den Versicherern dadurch höhere Rechnungen. Diese Kosten schlagen sich in den Beiträgen nieder. Zudem stieg Anfang 2007 die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent - auch das belastet die Versicherungsnehmer.

Großes Sparpotenzial

Selbst wer jahrelang gut mit seiner Kfz-Versicherung gefahren ist, sollte daher zum anstehenden Jahreswechsel seine Policen prüfen. Laut einer neuen Untersuchung von Stiftung Warentest können sich die jährlichen Kosten für die Autoversicherung bei gleichem Profil des Versicherten um mehrere hundert Euro unterscheiden. So können Familien bei einem Tarif- oder Anbieterwechsel unter Umständen mehr als 800 Euro sparen, zeigt ein Beispiel der Zeitschrift "Finanztest". Für einen Fahranfänger kam sogar eine Preisspanne von fast 3000 Euro heraus.

Viele Unternehmen bieten mittlerweile mehrere Tarife an - ob "Basic" oder "Classic", "Kompakt", "Optimal" oder "Premium". Stiftung Warentest untersuchte 125 Angebote von 84 Anbietern. Nach Ansicht der Experten wird der Markt für die Verbraucher immer unübersichtlicher: Die Beitragshöhen stagnierten, die Preisspannen würden immer größer. "Es gibt da immer große Unterschiede", sagt auch Jennifer Fricke vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein).

Deckungssumme und grobe Fahrlässigkeit

Die zwei wichtigsten Punkte bei der Vertragswahl sind die Deckungssumme und der Einwand wegen grober Fahrlässigkeit, sagt Fricke. "Die Deckungssumme sollte bei der Haftpflichtversicherung auf jeden Fall 100 Millionen Euro betragen. Im Unterschied zu Tarifen mit 50 Millionen Euro Deckungssumme liegen da nur ein paar Euro Prämie dazwischen." Und im Schadensfall können auf Unfallverursacher nicht nur Materialschäden zukommen - bei Personenschäden müssen unter Umständen für mehrere Menschen lebenslange Renten gezahlt werden.

Im Kaskovertrag sollte kein Einwand wegen grober Fahrlässigkeit stehen. "Dann kann die Versicherung mir nicht vorwerfen, ich hätte mich zum Beispiel bei einem Unfall grob fahrlässig verhalten", sagt Fricke. Darüber hinaus sollten Versicherte bei einem Anbieterwechsel beachten, dass auch Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren versichert sind und Schäden am Neuwagen sechs Monate lang zum Neuwert erstattet werden. Für Sonderausstattung sollten hohe Deckungssummen mitversichert sind. "Gut ist zum Beispiel, wenn Radio, Navi oder CD-Wechsler mit bis zu 3000 Euro beitragsfrei mitversichert sind."

Wichtig sei auch, wie sich das Unternehmen dem Antragsteller präsentiert - nicht jedes Angebot passt zum Nachfrager, der Markt ist laut Fricke aufgeteilt: "Ich muss prüfen, ob die Versicherung mir als Familie oder mir als jungem Fahranfänger gegenüber aufgeschlossen ist." Denn jede bewertet jedes Kriterium anders - zum Beispiel ob der Versicherte Straßen- oder Garagenparker ist und wie viele Fahrer das Auto nutzen. Gedanken zu solchen Details sollten beim herrschenden "Tarifdschungel" am besten lange vor dem 30. November einsetzen.

Wechsel nach Stichtag

Aber auch nach diesem Stichtag können Versicherte noch wechseln: Wenn das Unternehmen die Versicherungsprämie erhöht - etwa durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklasse -, entsteht laut Fricke ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung besteht. Das sollte Autofahrer vor allem in diesem Jahr auf den Plan rufen. Denn weil bei der Typklassenbemessung mit Beginn des neuen Jahres mehr Merkmale von Fahrzeug und Nutzern berücksichtigt werden, kommen nach Zahlen des GDV rund 70 Prozent aller Autofahrer in eine neue Typklasse. Nicht für alle bedeutet das zwar höhere Prämien - möglich ist das aber.

Quelle: ntv.de

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