"Typengutachten" reicht BGH erleichtert Mieterhöhungen
19.05.2010, 14:57 Uhr
Will der Vermieter mehr Miete, muss er keinen eigenen Gutachter vorbeischicken.
Will ein Vermieter die Miete erhöhen, so muss er zur Begründung nicht unbedingt ein Gutachten über die konkrete Wohnung des Mieters beifügen. Die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen können auch mit einem sogenannten "Typengutachten" erfüllt werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (AZ: VII ZR 122/09)
Eine Mieterin hatte sich geweigert, einer Mieterhöhung um monatlich knapp 55 Euro zuzustimmen. Dem Mieterhöhungsverlangen hatte die Immobiliengesellschaft ein "Typengutachten" beigefügt. Solche Gutachten beziehen sich nicht unmittelbar auf die vermietete Wohnung, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen. Die Mieterin hielt das nicht für ausreichend. Der BGH war allerdings anderer Ansicht: Auch anhand des Typengutachtens ließe sich die Berechtigung zur Mieterhöhung nachvollziehen.
Alternativ kann der Vermieter auch mit dem Mietspiegel argumentieren, eine Mietdatenbank zitieren oder Vergleichswohnungen nennen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa