Ratgeber

Millionen Wohnungen betroffen Bei Mängeln Miete mindern

Millionen Wohnungen in Deutschland weisen nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes mehr oder weniger schwerwiegende Mängel auf. Ein Wohnungsmangel liegt immer dann vor, wenn der Mieter seine Wohnung nicht wie vereinbart und vorgesehen nutzen kann. Feuchtigkeit und Schimmelpilz in der Wohnung gehören zu den häufigsten Mängeln. Oft auch ist die Wohnung kleiner als es der Mietvertrag ausweist. Weitere Mängel sind Ausfall oder Defekt von technischen Geräten wie Aufzug, Heizung oder Warmwasserboiler. Schäden am Haus oder in der Wohnung wie beispielsweise morsche Fenster oder ein undichtes Dach gehören genauso zu den Mängeln wie Lärm infolge von Baumaßnahmen im Haus oder in der näheren Umgebung sowie ständiger Nachbarschaftslärm.

Über Wohnungsmängel muss der Vermieter sofort und am besten schriftlich informiert werden. Er muss sich um die Beseitigung der Mängel kümmern, wobei es keine Rolle spielt, ob er diese zu verantworten hat oder nicht. Allerdings darf der Mieter diese Mängel nicht selbst verursacht oder verschuldet haben. Solange die Mängel nicht beseitigt sind, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern.

Quelle: ntv.de

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