Falls es nicht gefällt Bestelltes Handy erstmal testen
26.10.2007, 08:23 UhrEin Kunde hat das Recht, ein Handy, das ihm per Post zugestellt worden ist, erst einmal auszuprobieren, bevor er entscheidet, ob er es auch tatsächlich behalten will.
"Testen heißt, einmal zu telefonieren oder eine SMS zu verschicken". Das sagt Thorsten Meinecke von der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein in Kiel. Wer nicht zufrieden ist und den Vertrag widerrufen möchte, kann das Handy ordentlich verpackt an den Anbieter zurückschicken.
"Geregelt ist das über das Fernabsatzgesetz", sagte Meinecke. Mit diesem Gesetz soll für Internet-Kunden eine ähnliche Situation wie im Laden geschaffen werden. "Da darf man das Hemd ja auch anprobieren und wieder zurückhängen, wenn es einem nicht passt." Übertragen auf Mobiltelefone bedeutet das, dass ein kurzes Ausprobieren in Ordnung ist - ein ganzes Wochenende lang zu telefonieren, Dinge aus dem Internet herunterzuladen und Adressen abzuspeichern gehe jedoch über einen Test hinaus.
Zwei Wochen Zeit haben Verbraucher in der Regel, um über das Internet oder per Telefon geschlossene Verträge zu widerrufen. Diese Frist beginnt beispielsweise bei bestellten Handys, sobald das Paket beim Kunden ankommt.
"Wenn Verbraucher den Vertrag widerrufen wollen, können sie das entweder in Textform - also zum Beispiel als Mail oder Fax - erledigen oder durch eine Rücksendung", so der Experte für Verbraucherrecht. Meinecke empfiehlt, dafür grundsätzlich ein Einschreiben mit Rückschein zu wählen. "Damit hat man einen Beweis, an welchem Tag man die Sendung in die Post gegeben hat."
Quelle: ntv.de