Ratgeber

Krankenkasse wechseln Bis zu 777 Euro sparen

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist das so eine Sache. Wer weniger als 48.150 Euro brutto im Jahr (4012,50 Euro pro Monat) als Angestellter verdient, kann nicht entkommen. Er ist in der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherter. Doch auch hier gibt es Handlungsspielräume, die die meisten allerdings nicht nutzen oder kennen Sie etwa den aktuellen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse?

Aus Fehlern der Vergangenheit kann man manchmal etwas lernen. Denn auch als gesetzlich Versicherter gibt es große Sparpotenziale. Der Beitragssatz der momentan günstigsten Kasse (IKK-Direkt), die deutschlandweit wählbar ist, liegt bei 12,4 Prozent. Bei der Teuersten (City BKK) werden 16,0 Prozent fällig. Rein rechnerisch ergibt sich für die Versicherten ein Sparpotenzial von bis zu 777 Euro pro Jahr. Nochmal den gleichen Betrag spart übrigens der Arbeitgeber, da er die Hälfte des Kassenbeitrags zahlt.

Januar und Februar sind in der Welt der gesetzlichen Krankenversicherung typische Wechselmonate. Über 50 Krankenkassen haben zum Jahreswechsel die Beiträge erhöht und bescheren damit ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Wer angesichts der gestiegenen Beitragssätze seine gesetzliche Krankenkasse wechseln will, kann dies bis zum 28. Februar tun. Spätestens zu diesem Termin muss die Kündigung bei der alten Kasse vorliegen.

Zwei Monate Kündigungsfrist

Unabhängig von diesem Sonderkündigungsrecht können Versicherte auch jederzeit ihrer Krankenkasse kündigen, sofern sie dort 18 Monate Mitglied gewesen sind. Die Kündigungsfrist beträgt sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordentlichen Kündigung zwei Monate zum Monatsende. Wer noch im Februar kündigt, kann ab dem 1. Mai einer neuen Kasse angehören. Die bisherige Kasse muss innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen, die Kunden ihrer neuen Kasse vorlegen. Diese stellt dann eine Mitgliedsbescheinigung aus.

Wer noch jung und gesund ist, kann seine Wahl getrost ausschließlich aufgrund des Beitragssatzes treffen, denn rund 95 Prozent der Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich. Kleinere Unterschiede gibt es etwa bei der Gewährung von Haushaltshilfen, der häuslichen Pflege im Krankheitsfall und der Beteiligung an Kosten durch den Einsatz alternativer Heilmethoden. Auch chronisch Kranke sollten bei der Prüfung der Kassen-Angebote darauf achten, ob dort gerade für ihre Erkrankung eine zusätzliche Leistung angeboten wird.

Beratungsqualität dürftig

Die Beratungsqualität der Krankenkassen lässt insgesamt zu wünschen übrig jedenfalls wenn man einer Stichprobe der Stiftung Warentest im vergangenen Sommer Glauben schenkt. Direktkrankenkassen, die kaum zu erreichen sind und Allgemeine Ortskrankenkassen, die mehr mit ausgefeilten Internetpräsenzen glänzen als mit mündlicher Beratung, gehörten dort zur Tagesordnung. Kompetenz und Freundlichkeit waren in Kombination selten anzutreffen. Ein anderer Entscheidungsgrund kann auch darin liegen, ob man sich einen Ansprechpartner vor Ort wünscht oder auch mit einer Hotline und dem Kontakt per E-Mail vorlieb nimmt.

Neu gemischt werden die Karten ohnehin, wenn im kommenden Jahr der Gesundheitsfonds kommt. Dann werden die Beiträge von den Krankenkassen nicht mehr direkt eingezogen, stattdessen zahlt der Arbeitgeber einen einheitlichen Beitragssatz in den Fonds ein, der dann nach Mitgliederzahl an die einzelnen Krankenkassen verteilt wird.

Keine Gleichmacherei

Absolute Gleichmacherei tritt dadurch allerdings nicht ein. Die Krankenkassen können sich dann über zusätzliche Leistungen profilieren. Auch Geld ist im Spiel, denn wenn eine Kasse gut wirtschaftet, kann sie ihren Versicherten Beiträge zurückzahlen. Läuft es finanziell hingegen schlecht, darf sogar eine Zusatzprämie erhoben werden.

Während Barmer-Chef Johannes Vöcking davon ausgeht, dass 90 Prozent der Kassen den dann festgelegten Beitragssatz übernehmen werden, zeigt sich die IKK-Direkt schon mal kampfeslustig. Sie will Ihren Versicherten bis zu 50 Euro monatlich zurückzahlen. Ob die IKK-Direkt damit den Mund zu voll genommen hat, wird sich zeigen. Tendenziell dürften jedenfalls Krankenkassen, die jetzt im Vergleich günstig sind, auch nach Einführung des Gesundheitsfonds 2009 am ehesten Beiträge erstatten.

Auf der Suche nach einer neuen Krankenkasse hilft Ihnen übrigens auch unser Vergleichsrechner. Den Link finden Sie rechts oben unter dem Foto.

Quelle: ntv.de

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