Gut zu wissen, Nr. 111 Bürgschaft für Mietwohnung
10.07.2007, 08:31 UhrAus Angst vor mittellosen Mietnomaden verlangen Vermieter mittlerweile nicht nur eine Kaution vom neuen Mieter, sondern oft auch eine Bürgschaft. Solche Mietsicherheiten sind rechtens - sie dürfen aber insgesamt die Höhe von drei Kalt-Monatsmieten nicht übersteigen.
Mit anderen Worten: Eine Bürgschaft kann eine Kaution zum Teil oder sogar ganz ersetzen. Sie darf aber nicht zusätzlich zur Kaution erhoben werden. Außerdem hat der Mieter das Recht, die Kaution in Raten zu bezahlen. Der Vermieter darf den Mieter also nicht damit unter Druck setzen, ihm den Wohnungsschlüssel erst dann auszuhändigen, wenn die gesamte Kaution überwiesen ist.
Das Vorlegen einer Schufa-Auskunft und die Vorlage der letzten Gehaltsabrechnung beim Vermieter ist üblich.
Quelle: ntv.de