Ratgeber

Ran an den Speck Die Wahl des richtigen Fitnessstudios

Viele Fitnessstudios locken mit Sonderangeboten.

Viele Fitnessstudios locken mit Sonderangeboten.

(Foto: picture alliance / dpa)

Winterspeck loswerden und für die Strandfigur trainieren: Der Besuch im Fitnessstudio kann helfen. Doch woran kann ich das richtige Sportstudio erkennen? Bei der Auswahl gibt es eine Menge zu beachten.

Wer mit einem Training im Fitnessstudio beginnen will, dem raten Verbraucherexperten zunächst zu einem kostenlosen Probetraining.

Wer mit einem Training im Fitnessstudio beginnen will, dem raten Verbraucherexperten zunächst zu einem kostenlosen Probetraining.

(Foto: picture alliance / dpa)

Besonders wichtig für die Wahl eines Fitnessstudios ist die Qualität des Trainings und der persönliche Wohlfühlfaktor. Beides ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Deswegen lohnt es sich, mit verschiedenen Studios kostenlose und  unverbindliche Probetrainings zu vereinbaren, um Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten. Teils helfen auf der Suche auch Qualitätssiegel wie das "Prae-Fit" des TÜV Rheinland. Geprüft werden hierfür unter anderem die Qualifikation des Personals, das Trainings- und Kursangebot.

Wichtig ist auch die Erreichbarkeit des Studios von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus. Lange Wege können vom Training abhalten. Auch sollten die Öffnungszeiten gut mit dem eigenen Alltag vereinbar sein. Prüfsteine sind natürlich auch die anfallenden Gebühren, die Betreuung, der Andrang sowie die Hygiene in Studio, Umkleideräume und Sanitäranlagen, das Publikum und das Gesamtangebot an Geräten, Kursen und Entspannungsmöglichkeiten.

Was empfiehlt Stiftung Warentest?

Die teureren Fitnessklubs schneiden im Test besser ab als Discountanbieter. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Test". Bei der Betreuung der Freizeitsportler hapert es aber auch bei den teuren Klubs häufig. Die Tester haben das Angebot und die Betreuung von sieben überregional vertretenen Fitnessstudio-Anbietern getestet. Dazu zählen vier günstige Anbieter mit Jahresbeiträgen ab rund 260 Euro, zwei Premiumanbieter sowie Kieser Training.

Teurere Fitnessklubs schneiden am besten ab .

Teurere Fitnessklubs schneiden am besten ab .

(Foto: picture alliance / dpa)

Mit dem Qualitätsurteil "Gut" schnitten demnach die Studios von Injoy und Fitness First ab. Sie bieten ab 600 Euro Mitgliedschaft im Jahr das volle Programm: Kraft- und Ausdauertraining sowie Kurse. Das ebenfalls "gute" Kieser-Training bietet ausschließlich Krafttraining an Maschinen zu einem Jahresbeitrag ab 590 Euro. Einführung und Trainingsbedingungen wurden bei diesen drei Studios "Gut" bewertet. Bei der Betreuung erhielten alle drei aber nur die Note "Befriedigend".

Zwei Discountanbieter, darunter den Marktführer McFit, bewerteten die Tester insgesamt mit "Befriedigend", zwei weitere mit "Ausreichend". Bei McFit kritisierte Stiftung Warentest, dass zu wenig Wert auf fundiert geschultes Personal gelegt werde und es zudem zu wenige Trainer gebe. Bei den mit "Ausreichend" bewerteten Studios waren die Trainer laut Testbericht wenig kompetent und unaufmerksam oder selten anwesend.

Was ist beim Vertrag wichtig?

Immer mehr Menschen tun auch im Alter etwas für ihre Fitness.

Immer mehr Menschen tun auch im Alter etwas für ihre Fitness.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die für den Verbraucher bedeutendsten Elemente sind Laufzeiten und Regelungen zur Kündigung. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, beim Abschluss eines neuen Vertrages maximal eine Erstlaufzeit von einem Jahr zu akzeptieren. In Streitfällen halten Gerichte unter Umständen auch noch Verträge mit zwei Jahren Laufzeit für zulässig, andere Gerichte beurteilten bei Erstverträgen bereits Laufzeiten von mehr als sechs Monaten als unangemessene Benachteiligung von Kunden. Achtung: In vielen Fitnessstudio-Verträgen sind automatische Verlängerungen vorgesehen, wenn Kunden nicht rechtzeitig kündigen.

Müssen Kunden lange Vertragslaufzeiten akzeptieren?

Nein. Zwar sind Studiobetreiber daran interessiert,  Kunden  möglichst lange zu binden und kaum daran, Ausnahmen von ihren Standardverträgen zu gewähren. Verträge können jedoch grundsätzlich frei verhandelt werden. Insofern können Kunden über die Höhe der monatlichen Gebühren genauso versuchen zu verhandeln wie über die Laufzeit. "Es sind viele Fälle bekannt, in denen die Fitnessstudio-Betreiber mit sich reden lassen und eine kürzere Laufzeit zugestehen", sagt der auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin. Der Konkurrenzdruck unter den Studios ist teils hoch.

Wie kündige ich richtig?

Auf jeden Fall schriftlich. Zu beachten sind dabei die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kündigungsfristen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen darf die Kündigungsfrist maximal drei Monate zum vorgesehenen Vertragsende betragen. Verbraucheranwalt Hollweck empfiehlt, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Mit dem Rückschein lässt sich im Streitfall eindeutig dokumentieren, wann die Kündigung beim Betreiber des Fitnessstudios einging.

Können Verträge bei Krankheit oder Umzug gekündigt werden?

Sogenannte außerordentliche Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Solche Gründe können laut Verbraucherzentrale Bayern etwa schwere Erkrankungen sein, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, oder ein Umzug, der eine 30 Kilometer längere Anfahrt mit sich bringt. Fristlos kann in der Regel auch bei einer Schwangerschaft gekündigt werden. Aber auch der Studiobetreiber kann in Ausnahmefällen fristlos kündigen, etwa wenn das Studio umzieht oder sich das Angebot durch einen Umbau deutlich verschlechtert.

Quelle: ntv.de, sni/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen