Ratgeber

Steuerjahr 2008 Die wichtigsten Änderungen

Das Jahr der harten Einschnitte neigt sich dem Ende. Anfang 2007 hat es mit der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent, der Kürzung der Pendlerpauschale und der Halbierung des Sparerfreibetrags erhebliche Mehrbelastungen gehagelt. Doch was bringt das neue Jahr? Ein kurzer Überblick:

Länger Zeit für freiwillige Steuererklärung

Steuererklärungsmuffel haben künftig vier statt zwei Jahre Zeit, beim Finanzamt ihre Erklärung einzureichen. Das gilt natürlich nur für jene, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Betroffen sind beispielsweise Arbeitnehmer, die neben ihren Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit nur über keine oder geringe weitere Einnahmen verfügen. Wer nicht jeden Monat ein konstantes Gehalt bekommt, sondern zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Provisionen erhält, kann zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen. Die Steuererklärung wird nachträglich für 2005 und 2006 möglich sein.

Höhere Anrechenbarkeit der Altersvorsorge

66 Prozent der Beiträge, die Arbeitnehmer und Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung, ein berufsständisches Versorgungswerk und einen Rürup-Vertrag einzahlen, gelten als Sonderausgaben. Für 2007 sind es noch 64 Prozent. Insgesamt sind 2008 bis zu 13.200 Euro anrechenbar. Auch Riester-Sparer profitieren. Sie können künftig bis zu 2100 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Die staatlichen Zulagen klettern pro Riester-Sparer von 114 auf 154 Euro. Die Kinderzulage steigt von 138 auf 185 Euro. Für Neugeborene werden dann sogar 300 Euro Jahresprämie gezahlt. Voraussetzung ist, dass vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen selbst gespart werden.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Für Erben und Beschenkte werden höhere Freibeträge gelten. Während die engsten Familienangehörigen von der Reform profitieren, müssen die Zeche Geschwister, entfernte Verwandte, Freunde und Partner ohne Trauschein zahlen. Immobilien werden künftig mit dem ungünstigeren Verkehrswert angesetzt. Das neue Recht soll aber erst in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten. Bis dahin kann das alte Recht zur Anwendung kommen. Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Beitrag "Erbschaftssteuer – Wer jetzt noch handeln sollte".

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung

Bislang war es notwendig, bei der Steuererklärung alle Rechnungen und Kontoauszüge zu Kinderbetreuungskosten und Leistungen von Handwerkern zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Künftig müssen die Nachweise nur noch aufbewahrt werden und sind auf Verlangen des Finanzamtes vorzuzeigen.

Auswärts- und Wechseltätigkeit

Wer arbeitsbedingt von seinem gewöhnlichen Arbeitsplatz auswärts eingesetzt wird, kann bislang längstens für drei Monate 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die zeitliche Befristung entfällt.

Abschreibungsmöglichkeiten für Selbständige

Bislang gibt es zwei Möglichkeiten: die degressive und die lineare Abschreibung. Beide Möglichkeiten konnten auch kombiniert werden, um einen optimalen, schnellen Abschreibungsverlauf zu gewährleisten. Künftig darf nur noch linear abgeschrieben werden. Ein Investitionsabzugsbetrag ersetzt die Ansparabschreibung. Ein Selbständiger kann die geplante Anschaffung neuer und gebrauchter Güter mit 40 Prozent des Anschaffungswertes vorab absetzen. Außerdem wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 auf 150 Euro (ohne Mehrwertsteuer) abgesenkt.

Quelle: ntv.de

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