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Verstörende Cyberkriminalität E-Mail: Vermeintlicher Auftragskiller erpresst Geld

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Neue Betrugsmasche: Kriminelle geben sich in Erpressung-E-Mails als Auftragskiller aus und fordern Geld.

Neue Betrugsmasche: Kriminelle geben sich in Erpressung-E-Mails als Auftragskiller aus und fordern Geld.

Erpressungsversuche mit angeblichen Nackt- oder Sexaufnahmen sind in der Welt der Cyberkriminalität ein Dauerbrenner. Nun kursieren Mails mit Behauptungen, die noch perfider und abstruser sind.

Online-Kriminelle versenden derzeit verstärkt E-Mails, in denen sie sich als Auftragskiller ausgeben, warnt das Verbraucherschutzportal "Watchlist Internet". Darin behaupten sie, aus dem engsten Umfeld des vermeintlichen Opfers beauftragt worden zu sein, den Empfänger oder die Empfängerin "zu beseitigen" - was natürlich frei erfunden ist.

Die Erpressung liegt dann im "Gegenangebot", das die Kriminellen in der Mail machen: Recherchen hätten ergeben, dass der oder die Angeschriebene eigentlich ein "guter Mensch ohne Vorstrafen" sei.

Ein Killer, der auf beiden Seiten die Hand aufhält?

Deshalb soll man binnen 48 Stunden ein "finanzielles Angebot" machen. Sei dies gut genug, passiere nichts - und man erfahre zusätzlich, wer der Auftraggeber ist. Fließe aber kein Geld, werde der Auftrag angeblich ausgeführt.

Und als wäre das noch nicht genug, behaupten die Cyberkriminellen in der Nachricht auch noch, dass eine Anzeige bei der Polizei sinnlos wäre, weil es dort "Informanten" gebe. Beim geringsten Verdacht einer Anzeige schreite der Killer deshalb angeblich "ohne Reue zur Tat".

Nicht einschüchtern lassen, nicht antworten und anzeigen

Die im Artikel beschriebenen Nachrichten sind laut "Watchlist Internet" vollkommen substanzlos. Niemand hat einen Auftragsmord in Auftrag gegeben. Es gibt keinen Killer, der sich an die Fersen seines Opfers geheftet hat. Sollten Sie eine derartige Droh-Mail erhalten haben, verhalten Sie sich am besten folgendermaßen:

  • Ignorieren und löschen Sie die Nachricht!
  • Blockieren Sie den Absender!
  • Unterbreiten Sie keinesfalls ein Gegenangebot und überweisen Sie ebenso keinesfalls Geld!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Die Behörden können nur dann ermitteln, wenn sie überhaupt von dem Erpressungsversuch wissen.

Anzeigen sind auch im Netz bei den Online-Wachen der Polizeien möglich. Hinweise zu und Tipps rund um digitale Erpressung gibt es auch auf den Infoseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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