Falsche Kontoabbuchung Einfach online widerrufen
12.08.2009, 17:22 UhrGegen unberechtigte Abbuchungen von ihrem Konto können Bankkunden leicht vorgehen. Sie müssen oft nicht einmal mehr den Weg in die Filiale antreten: Auch über die Teilnahme am Online-Banking ist der Widerspruch gegen betrügerische Abbuchungen möglich, bestätigten Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundesverbands deutscher Banken der dpa.
Dazu loggen sich Kunden ein und navigieren über einen Button zum Widerspruch gegen Lastschriften. Dort müssen sie die betreffende Lastschrift anklicken und per TAN den Vorgang bestätigen. Zum Teil ist das auch per Telefon-Banking möglich.
Die Banken und Sparkassen wollen mit diesem Service dafür sorgen, dass Kunden online dieselben Möglichkeiten haben wie in der Filiale. Eine Reaktion auf Skandale um Datenhandel sei das aber nicht - nicht nur Betrugsfälle, sondern auch Irrläufer könnten auf diese Weise schnell widerrufen werden.
Schwunghafter Datenhandel
Nach Beobachtung des Bundesdatenschutzbeauftragten gibt es weiter einen schwunghaften Handel mit persönlichen Daten. Er forderte die Bürger zur Datensparsamkeit auf. Reportern des Radiosenders "NDR Info" war es zuvor gelungen, innerhalb weniger Stunden auf dem Online-Schwarzmarkt Tausende Datensätze zu kaufen. Betroffene Bankkunden berichteten von massivem Missbrauch und regelmäßigen Abbuchungen, für die sie keine Zustimmung gegeben hatten.
"Wer eine Lastschrift auf seinem Kontoauszug findet, die er nicht ausgelöst hat, sollte sein Kreditinstitut informieren und den Einzug rückgängig machen lassen", erklärt DSGV-Sprecherin Michaela Roth. Das Geld wird dann wieder gutgeschrieben. Denn bei Lastschriften muss derjenige die Rechtmäßigkeit belegen, der die Forderung bei der Bank eingereicht hat. Und das wäre im Betrugsfall der Betrüger. "Nur wenn der Kunde etwas selbst überwiesen, also auch aktiv per PIN bestätigt hat, ist die Rückabwicklung nicht möglich. Oder wenn das einziehende Unternehmen einen vom Kunden unterschriebenen Beleg mit der Erlaubnis für den Einzug vorweisen kann."
Falsche Abbuchungen können innerhalb von sechs Wochen rückabgewickelt werden. Die Bankenverbände raten daher, "regelmäßig" die Kontoauszüge zu kontrollieren - häufig wird zu einem maximalen Abstand von zwei Wochen geraten.
Quelle: ntv.de, dpa