Staatsanwalt klagt an Welche Strafe droht Gil Ofarim?
04.04.2022, 12:53 Uhr (aktualisiert)
Gil Ofarim hatte Anfang Oktober 2021 ein Video vor dem Hotel in Leipzig aufgenommen und darin gesagt, dass ihn ein Mitarbeiter aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen.
(Foto: Tobias Hase/dpa)
Sänger Gil Ofarim droht Ungemach. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Künstler wegen Verleumdung und auch falscher Verdächtigung angeklagt. Und das ist keine Kleinigkeit.
Die reflexartige Empörung der Öffentlichkeit war groß, im Herbst letzten Jahres. Schließlich behauptete der Musiker und Schauspieler Gil Ofarim in einem von ihm veröffentlichten Video nicht weniger, als in einem Hotel in Leipzig von einem Mitarbeiter antisemitisch beleidigt worden zu sein. Die Folge: Medien weltweit berichteten über den Fall, hierzulande zeigten sich viele Politiker entrüstet, hunderte Menschen demonstrierten vor dem Hotel gegen Antisemitismus. Der beschuldigte Mitarbeiter wurde freigestellt, die Unschuldsvermutung unerfreulicherweise zunächst meist hinten angestellt.
Doch mit der Zeit schlichen sich Zweifel an den Schilderungen Ofarims ein. Irgendwann ermittelte auch die Staatsanwaltschaft, nicht zuletzt wegen wechselseitigen Strafanzeigen und Strafanträgen des Hotelmitarbeiters und des Sängers. Die Vorwürfe Ofarims wegen Beleidigung, der versuchten Nötigung, der Volkverhetzung und der falschen Verdächtigung gegen den Beschuldigten ließen sich aber nicht erhärten, da die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben. Infolgedessen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den 39-jährigen Musiker erhoben. Mit der Folge, dass sich dieser womöglich wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung vor Gericht verantworten muss.
Zunächst gilt für Gil Ofarim die Unschuldsvermutung
Sollte es dazu kommen, stellt sich die Frage, welche Strafe Ofarim droht. Ungeachtet dessen muss auch hier zunächst die Unschuldsvermutung für ihn gelten. Grundsätzlich kann aber schon einmal festgestellt werden, dass die entsprechenden Anklagepunkte kein Pappenstiel sind.
Denn laut Paragraf 164 des Strafgesetzbuches wird eine falsche Verdächtigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Tatbestand wird dabei im Gesetzestext unter anderem wie folgt definiert:
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Laut Paragraf 187 des Strafgesetzbuches wird Verleumdung ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Gesetz wird dies wie folgt definiert:
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (Paragraf 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Es ist nun am Landgericht Leipzig zu entscheiden, ob das Hauptverfahren gegen Gil Ofarim eröffnet wird.
(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 31. März 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, awi