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"Vom Hotel bezahlter Bericht" Der Fall Gil Ofarim wird zur Schlammschlacht

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Sein Anwalt zweifelt den Untersuchungsbericht des Hotels an: Gil Ofarim.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Fronten im Fall Gil Ofarim verhärten sich. Eine vom Leipziger "The Westin" beauftragte Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, es gebe keine Beweise für eine antisemitische Beleidigung des Sängers in dem Hotel. Der jedoch gibt über seinen Anwalt nun Kontra.

Dass es am Abend des 4. Oktobers an der Rezeption des Leipziger Hotels "The Westin" zu einer Auseinandersetzung gekommen ist, ist wohl unstrittig. Das scheinen die Aufnahmen einer Überwachungskamera eindeutig zu belegen. Was genau der Inhalt der Konversation zwischen dem sichtlich aufgebrachten Sänger Gil Ofarim und einem Mitarbeiter des Hotels während des Check-ins war, daran scheiden sich jedoch nach wie vor die Geister.

Ofarim behauptet steif und fest, er sei antisemitisch beleidigt worden. Erst von einem anderen Gast, dann von einem Hotel-Angestellten. Beide hätten ihn dazu aufgefordert, den Davidstern an einer Kette um seinen Hals "einzupacken". Gegen den Mitarbeiter des "The Westin", den Ofarim nur "Herr W." nennt, erstattete er deshalb Anzeige. Der Beschuldigte indes weist den Vorwurf weit von sich und hat den Sänger ebenfalls angezeigt - wegen Verleumdung.

Vom Opfer zum Täter?

Auch mehr als drei Wochen nach den Geschehnissen ist eine Auflösung des Streits nicht in Sicht. Im Gegenteil. Die Fronten sind zusehends verhärtet. So hat das Hotel den zunächst freigestellten Angestellten inzwischen wieder zurückbeordert. "Unter Berücksichtigung aller verfügbaren Beweismittel" gebe es "keine objektivierbaren Anhaltspunkte", die "strafrechtliche und/oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den beschuldigten Mitarbeiter" rechtfertigen würden, stärkte das Unternehmen "Herrn W." den Rücken.

Ofarim wiederum beteuert immer wieder, bei seiner Darstellung der Ereignisse vom 4. Oktober nicht gelogen zu haben. Für ihn sehe es so aus, als solle er vom antisemitisch beleidigten Opfer plötzlich zum Täter abgestempelt werden. Schließlich ließen zuletzt diverse Veröffentlichungen Zweifel an der Korrektheit seiner Darstellung oder doch zumindest seiner Wahrnehmung des Vorfalls aufkommen.

Die Sache mit der Kette

Da wären zunächst die besagten Aufnahmen einer Überwachungskamera. Auf ihnen ist von Ofarims Kette mit einem Davidstern nichts zu sehen. Möglicherweise war sie ihm just in diesem Moment unter das Shirt gerutscht. Aber wie konnten Gast und Hotel-Mitarbeiter darauf kommen, ihn auf die Kette anzusprechen, wenn sie in der Situation doch gar nicht zu sehen war?

Ofarim versichert, die Kette an dem Abend getragen zu haben. Sollte sie im Augenblick des Vorfalls an der Rezeption tatsächlich nicht über dem Shirt gebaumelt haben, gäbe es für ihn noch eine andere Erklärung für die Aufforderungen, sie "einzupacken", die er während des Check-ins gehört haben will. Schließlich trage er die Kette mit dem Davidstern schon "sein Leben lang" und nahezu "immer". Dementsprechend könne auf sie auch schlicht im Wissen um diesen Umstand Bezug genommen worden sein.

Keine Frage: Ofarim ist häufiger bei öffentlichen Auftritten wie Fernseh-Shows zu sehen. Ob er jedoch wirklich so populär ist, dass er und seine Davidstern-Kette spontan vielen Menschen präsent sind, ist aber zumindest fraglich. Eine Recherche in den Bild-Datenbanken ergibt zudem: Ofarim trägt die Kette zwar häufiger, aber bei Weitem nicht immer. Ganz ohne Halsschmuck ist er tatsächlich selten zu sehen. Sehr oft hat er jedoch andere Anhänger oder eine gänzlich andere Kette, etwa aus Holz, umgelegt. Alle öffentlichen Auftritte des Sängers zusammengenommen, von denen ntv.de Fotos der Agenturen dpa und Imago vorliegen, taucht die Davidstern-Kette tatsächlich nur in einem geringen Bruchteil der Fälle auf.

Mit Video gedroht?

Am Mittwoch veröffentlichte die Wochenzeitung "Die Zeit" nun Details einer Untersuchung, die die Betreiber des Leipziger "The Westin" bei der Rechtsanwaltskanzlei Pauka & Link in Auftrag gegeben hatten. Sie scheinen Ofarims Vorwürfe weiter zu entkräften. So habe keiner der Zeugen, die die Kanzlei im Zusammenhang mit den Geschehnissen am 4. Oktober befragt habe, eine antisemitische Beleidigung vernommen, zitiert "Die Zeit" aus dem 118 Seiten langen Abschlussbericht.

Gutachter seien darüber hinaus zu dem Schluss gelangt, dass die vom Hotel vorgelegten Videoaufnahmen der Überwachungskamera nicht nachträglich manipuliert worden seien, heißt es weiter. Ofarims Davidstern-Kette sei jedoch zu keinem Zeitpunkt zu sehen - weder bei seiner Ankunft vor dem Haus, noch beim Betreten der Lobby, noch an der Rezeption, noch beim Verlassen der Lobby.

Sehr wohl erinnerten sich Zeugen dieser Untersuchung zufolge jedoch daran, dass es eine Auseinandersetzung an der Rezeption gegeben habe. Demnach habe sich Ofarim darüber echauffiert, dass andere Kunden in der Schlange vorgelassen und damit aus seiner Sicht bevorzugt behandelt worden seien. Dabei soll ihm auch ein Kraftausdruck wie "Scheißhotel" oder "Scheißladen" entfahren sein.

Schließlich, so heißt es in der Untersuchung im Auftrag des betroffenen Hotels, hätten sich Zeugen sogar an eine Drohung des Sängers erinnert. Ofarim habe demnach bereits an der Rezeption angekündigt, ein Video hochzuladen, das "viral" gehen werde.

"Sogenannter Untersuchungsbericht"

Ofarim selbst äußerte sich zunächst nicht dazu, was laut "Zeit" im Abschlussbericht der vom Hotel beauftragten Kanzlei steht. Dafür meldete sich nun wiederum sein Anwalt Markus Hennig zu Wort. In einem Schreiben, das RTL vorliegt, stellt er den "sogenannten Untersuchungsbericht des Hotels" infrage.

Ofarim habe mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft von Anfang an verabredet, dass er einer vom Hotel beauftragten Untersuchung nicht zuarbeiten werde, erklärt Hennig. "Nach meiner Auffassung sollten die Ermittlungen auch weiterhin der verantwortlichen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei vorbehalten bleiben, die sehr engagierte Arbeit leisten", heißt es in seinem Schreiben.

"Ein vom Hotel bezahlter Untersuchungsbericht wird genauso wie zuvor an die Medien gespielte unvollständige Videosequenzen kein Beitrag zur Wahrheitsfindung sein", fährt Hennig fort. Die Auseinandersetzung mit dem alltäglichen Antisemitismus erfordere eine ernsthafte Auseinandersetzung.

Die Staatsanwaltschaft, der sowohl Ofarims Anzeige als auch die des Hotel-Mitarbeiters vorliegt, kann über die Dauer ihrer Ermittlungen derzeit keine Angaben machen. Ofarim wolle das Ergebnis jedenfalls abwarten, heißt es.

Quelle: ntv.de, vpr

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