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6 Prozent gehen in Ordnung Finanzamt darf weiter hohe Zinsen kassieren

Dieser Satz von 6 Prozent für Steuernachzahlungen ist wegen der Vereinfachung für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden.

Dieser Satz von 6 Prozent für Steuernachzahlungen ist wegen der Vereinfachung für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Verbraucher müssen immer niedrigere Sparzinsen hinnehmen. Aber die Nachzahlungszinsen bleiben so hoch wie sie sind? Das fand ein Ehepaar ungerecht und erhob Klage. Jetzt haben die Finanzrichter in Münster darüber geurteilt.

Der geltende Zinssatz von 6 Prozent für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Es wies die Klage eines Ehepaares aus Witten ab. Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 des Paares mehr als zehn Monate und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr fest. Deutlich mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Klage richtete sich gegen mehrere Steuerbescheide und Zinsen von mehreren Tausend Euro. Wie vorgeschrieben rechnete das Finanzamt Witten mit einem Zinssatz von 6 Prozent. Die Kläger empfinden diesen in Zeiten der Niedrigzinspolitik aber als zu hoch. Nach Berechnungen ihres Anwaltes müsste er in Anlehnung an den üblichen Marktzins bei rund 3, höchstens aber 4 Prozent liegen.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Nachzahlungs- und Erstattungszins in Deutschland seit 1961 unverändert und bewusst bei 6 Prozent liege (Az.: 10 K 2472/16). "Dieser Satz ist wegen der Vereinfachung für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden. Das war mal für den einen Steuerpflichtigen zum Nachteil, mal aber auch zum Vorteil", sagten die Finanzrichter. Die Richter betonten auch, dass Nachzahlungszinsen erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten gezahlt werden müssten.

"Da es sich aber um eine interessante Frage handelt, lässt das Gericht Revision zum Bundesfinanzhof zu", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt), welcher das Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen unterstützt hat, bemängelt bei der jetzigen Praxis auch die Höhe der Verzinsung (ebenfalls 6 Prozent) bei Steuererstattungen. "Der Fiskus muss sich fragen, warum er bei Steuererstattungen bessere Konditionen anbieten kann als Banken und Sparkassen. Schließlich werden die hohen Erstattungszinsen wieder aus Steuermitteln gezahlt", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. "

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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