Ratgeber

Unerwartetes Kreuzfahrtende Geld für vertane Urlaubsfreuden

Die Gäste des vor Lettland gestrandeten Schiffs "Mona Lisa" haben Anspruch auf Entschädigung. Könne ein Schiff wegen eines Manövrierfehlers nicht weiterfahren, sei die Reise mangelhaft, erläutert Sabine Fischer, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Schon für die Unannehmlichkeiten eines Umzugs auf ein anderes Schiff hätten die Urlauber Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises.

Kann eine Kreuzfahrt nicht fortgesetzt werden, haben die Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des sogenannten Restreisepreises. "Das, was an einem Urlaub mangelfrei war, muss man bezahlen. Den Rest bekommt man ausgezahlt", so Fischer. Daneben könnten die Urlauber auch Schadensersatz für vertane Urlaubsfreuden geltend machen. "Das setzt immer die Schuld des Reiseveranstalters und einen erheblichen Mangel voraus." Die Höhe des Schadensersatzes orientiere sich an einem Durchschnittswert, der bei rund 65 Euro am Tag pro Erwachsenen liege.

Das Kreuzfahrtschiff "Mona Lisa" war am Sonntag auf dem Weg nach Riga in der Meerenge von Irbe auf Grund gelaufen. Am Montag wurden die 651 deutschen Passagiere von Schiffen der Küstenwacht evakuiert und an Land gebracht. Sie sollen am Dienstag nach Deutschland geflogen werden. Die "Mona Lisa" war am 1. Mai ausgelaufen. Die Kreuzfahrt sollte zehn Tage dauern. Der Reiseveranstalter Lord Nelson Seereisen aus Erkelenz (Nordrhein-Westfalen) kündigte bereits an, dass den Passagieren eine Entschädigung gezahlt wird.

Quelle: ntv.de

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