Ratgeber

Arbeitslose und Kranke betroffen Geldinstitut kassiert bei Schwachen extra ab

Steigende Kontogebühren lauern derzeit allerorten.

Steigende Kontogebühren lauern derzeit allerorten.

Die Banken leiden unter der Niedrigzinsphase, da liegt es nahe, die Belastungen mit den Kunden zu teilen. So wird vielerorts an der Gebührenschraube gedreht. Manchmal werden auch jene besonders zur Kasse gebeten, die ohnehin arm dran sind.

Die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sowohl für Verbraucher als auch für Geldinstitute Folgen. Letzteren fällt es immer schwerer, Geld mit ihrem Kerngeschäft - Geld teurer zu verleihen, als sie es selbst geliehen bekommen - zu verdienen. Deshalb verlangen Banken und Sparkassen zunehmend (höhere) Gebühren für ihre Dienstleistungen. Dass dabei bisweilen auch über das Ziel hinausgeschossen wird, wurde an dieser Stelle schon öfter moniert.

Nun fällt erneut die Netbank, eine Marke der Augsburger Aktienbank, unerfreulich auf, wie die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) berichtet. Demnach führt das Geldinstitut zum 1. April Entgelte für die Kontoführung ein. 3,50 Euro im Monat sind es für Kunden mit einem monatlichen "Einkommenseingang bis 400 Euro". Ist die Summe größer, sinkt die Gebühr auf einen Euro pro Monat. Verbraucher, die Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen, sollen jedoch unabhängig von der Höhe ihres Geldeingangs immer 3,50 Euro und damit 42 Euro pro Jahr zahlen. Die neue Regelung führt bei der vzhh zu vielen Rückfragen von Betroffenen, die sich nicht ausreichend informiert und diskriminiert fühlen.

Denn unter "Einkommenseingang" versteht die Netbank monatliche Geldeingänge mit der Bezeichnung "Gehalt, Lohn, Vergütung, Bezüge, Rente, Pension, BAföG, Studiengeld, Studium, Sold, Entlohnung, Privatentnahme, Ruhegeld, Blindengeld und Blindenhilfe". So steht es in der Produktbeschreibung auf der Internetseite der Bank und in deren Preis- und Leistungsverzeichnis. Mieteinnahmen und Eigenüberweisungen schließt die Bank durch eine zusätzliche Erläuterung aus. Dass auch die Zuwendungen für Arbeitslose, Menschen in Grundsicherung sowie Bezieher von Krankengeld nicht als Einkommenseingang zählen, führt das Kreditinstitut hingegen nicht extra aus.

"Die Netbank diskriminiert mit ihrem Entgeltmodell die sozial Schwachen, ist aber zu feige, dazu zu stehen", so Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale. Dass sie mehr zahlen müssten, werde vielen Betroffenen erst auf Nachfrage klar. "Wir haben die Bank um eine Stellungnahme gebeten, doch das Kreditinstitut sieht hinsichtlich der mangelnden Kostentransparenz keinen Handlungsbedarf." Im Gegenteil, die Netbank führte gegenüber der Verbraucherzentrale aus, dass "auf Grund der transparenten Klar- und Darstellung (...) Kunden zweifelsfrei erkennen, ob ihre Geldeingänge für die Gewährung der vergünstigten Kontoführungsgebühr herangezogen werden oder nicht."

Die vzhh hatte erst im Februar die Bank abgemahnt, weil ein deutlicher Hinweis auf die baldige Einführung des Kontoentgelts fehlte und Verbrauchern so suggeriert wurde, sie würden ein kostenloses Girokonto eröffnen.

Hier finden Sie ein kostenloses Girokonto

Quelle: ntv.de, awi

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