Auch außerhalb der Wohnung Hausratversicherung zahlt
09.04.2008, 08:50 UhrEine Hausratversicherung muss auch dann Hausratsgegenstände ersetzen, wenn sich diese aufgrund eines Wohnungswechsels weder in der alten noch in der neuen Wohnung befunden haben. Über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 20 U 54/07) berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.
Der Kläger hatte für seine Wohnung, aus der er gerade auszog, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Einige Gegenstände, wie beispielsweise zwei Kameras, eine Lesebrille, eine Sonnenbrille und Kleidungsstücke, verwahrte er auf seinem Betriebsgelände, wo sie ihm jedoch gestohlen wurden. Er verlangte daraufhin Ersatz von seiner Hausratversicherung. Die weigerte sich jedoch, zu zahlen.
Bekam die Versicherung vor dem Landgericht Dortmund noch Recht, gab das Oberlandesgericht in zweiter Instanz der Klage statt. Hausratsgegenstände seien auch dann versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. "Vorübergehend bedeute hierbei, dass wahrscheinlich sei, dass die Sachen wieder in eine versicherte Wohnung zurückkehren würden. Lediglich eine beabsichtigte dauerhafte Entfernung der Sachen aus der Wohnung schließe den Versicherungsschutz aus. In Übergangssituationen sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die sich nur zufällig außerhalb der alten bzw. neuen Wohnung befinden (z. B. auch im Auto oder bei Verwandten), also weiter versichert.
Quelle: ntv.de