Zahlungsrückstände vermeidenImmobilienkredit in Gefahr: Wann droht die Zwangsversteigerung?

Bei der Immobilienfinanzierung bereits eine Rate im Rückstand? Dann sollten Eigentümerinnen und Eigentümer schleunigst reagieren - andernfalls drohen ernsthafte Konsequenzen. Was jetzt hilft.
Geraten Sie bei der Begleichung Ihrer Darlehensraten Monat für Monat mehr unter Druck? Wer in einer schwierigen finanziellen Situation steckt, sollte möglichst zügig das Gespräch mit dem finanzierenden Kreditinstitut suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Eine Möglichkeit wäre, die Tilgung zu reduzieren. Darauf weisen die Verbraucherzentralen NRW und Hessen hin. Andernfalls kann es passieren, dass die Immobilie unter den Hammer gerät - und zwar überraschend schnell. Wer vertraglich eine hohe Anfangstilgung vereinbart hat, kann mit dem Darlehensgeber vereinbaren, die Tilgung zu reduzieren - zum Beispiel von 4 Prozent auf 1 Prozent. Dadurch verlängert sich zwar die Rückzahlung des Darlehens. Sie verschaffen sich aber vorerst Luft. Bei verbesserten wirtschaftlichen Verhältnissen kann die Tilgung, wenn der Vertrag es zulässt, wieder erhöht werden.
Beispiel: Für ein im Jahr 2018 abgeschlossenes Darlehen von 250.000 Euro mit 1,5 Prozent Sollzins und 4 Prozent anfänglicher Tilgung beträgt die monatliche Rate 1145 Euro. Wird die Reduzierung der Tilgung zum Beispiel auf 2 Prozent des ursprünglichen Darlehens vereinbart, beträgt die monatliche Rate nur noch 730 Euro. Ist keine vertragliche Regelung getroffen, kann die Tilgung nur mit Zustimmung des Darlehensgebers reduziert werden.
Tilgungsaussetzung für eine gewisse Zeit
Eine weitere Möglichkeit wäre, die Tilgung auszusetzen. Wer sich die Tilgung nicht mehr leisten kann, kann versuchen, dass mit dem Darlehensgeber eine Tilgungsaussetzung für eine gewisse Zeit vereinbart wird. Es sind dann weiterhin Zinsen auf die bestehende Restschuld zu leisten.
Grundsätzlich kann die Bank oder Sparkasse einen Immobilienkredit kündigen, sobald Schuldner mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind. Die Höhe des Rückstands muss dafür zusätzlich mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags ausmachen.
Bevor das finanzierende Institut allerdings die Kündigung ausspricht, muss sie Eigentümerinnen und Eigentümern eine Mahnung zukommen lassen. Den Verbraucherschützern zufolge bleibt Betroffenen dann zwei Wochen Zeit, den Rückstand zu begleichen.
Können sie das Geld in dieser Zeit nicht aufbringen, kann die Bank umgehend von ihrem Pfandrecht an der Immobilie Gebrauch machen, das ihr die ins Grundbuch eingetragene Grundschuld zusichert. Dann wird für die Immobilie eine Zwangsversteigerung eingeleitet, damit die Bank das geliehene Geld zurückerhält.