Ratgeber

Sprunggatter im Test Jedes zweite Trampolin kann überzeugen

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Sie gehören in die Gärten von Vorstädten wie die blauen Dachziegel und der Luxusgrill: Trampoline. Damit der Hüpfspaß ohne Unfälle abläuft, sind Regeln unverzichtbar. Und das richtige Gerät. Warentest verrät, wo gesprungen werden darf.

Nein, es ist nicht so, dass Kinder nur noch vor dem Bildschirm hängen und sich berieseln lassen. Vor allem dann nicht, wenn Mama und Papa ein Häuschen mit Garten ihr Eigen nennen. Zumindest wenn die Sonne scheint, ist in vielen Gärten von idyllischen Einfamilienhaussiedlungen für jedes Familienmitglied entsprechendes Interieur zur Freizeitgestaltung zu finden. Als da wären: der teure Luxusgrill, Sitzgelegenheiten aus hoffentlich zertifiziertem Tropenholz, etwas versteckt eine Wäscheleine - und ein Trampolin. Spötter vermuten, dass es für Hausbesitzer eine EU-Verordnung dafür geben muss, was auf den heimischen Rasen darf.

Doch zurück aufs Gartentrampolin. So ein eigenes Sprunggatter macht Spaß und ist gesund. Stärkt es doch Fitness, Körpergefühl und Koor­dination. Zudem ist durch das wilde Auf und Ab das Display des Smartphones nicht mehr gut zu erkennen.

Allerdings birgt solch ein Gerät auch Risiken. Schutz bieten Regeln - und ein sicheres Trampolin­. Letztere hat die Stiftung Warentest untersucht. Genauer: zehn der Sportgeräte zu Preisen zwischen 149 und 1300 Euro.

Regeln, Regeln, Regeln

Ergebnis: Jedes zweite ist sicher und "gut". Nur ein Modell im Test ist vor allem wegen Sicherheitsmängeln "mangelhaft" ("Etan Premium Gold 10 Combi Deluxe"). Dabei gefiel den Test­springern vor allem ein Trampolin - das "Springfee Medium Round R79" (gut, 1,6). Hier gelingen Sprünge leicht, und es ist sehr sicher, auch wegen seiner besonderen Bauart. Mit 1300 Euro ist es jedoch das teuerste im Test. Deutlich preis­werter und beim Springen fast gleich­wertig ist das "Hudura Fantastic Trampolin 300" (gut, 1,8) für 380 Euro sowie das "Decathlon Domyos Essential 300" für nur 190 Euro (gut, 1,9).

Bei dem preis­wertesten guten Tram­polin beein­trächtigt allerdings UV-Licht die Festig­keit der Sprungmatte. Denn Gartentram­poline stehen meist bei Wind und Wetter draußen. Die Tester untersuchten deshalb auch, ob Netze, Sprungmatten und Rand­abdeckungen durch Sonnenlicht altern und so mit der Zeit leichter reißen können.

Doch abgesehen vom geeigneten Gerät sollte bei Trampolinen unbedingt bedacht werden, dass diese bei unsachgemäßer Nutzung erhebliche Unfallgefahren bergen. So sind gewagte Sprünge, mehrere Kinder auf der Matte, kaputte oder nicht richtig befestigte Sicherheitsnetze ­­die häufigsten Unfall­ursachen. Deshalb sind hier Regeln wichtig. Beispielsweise sollte nicht mehr als ein Kind auf dem Tram­polin springen. Kinder sollten auch erst ab dem sechsten Lebens­jahr rauf­, denn den Kleinen fehlt in jüngeren Jahren oft die notwendige Koor­dination.

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Quelle: ntv.de, awi

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