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Gut verhandeln Jobticket statt Gehaltserhöhung: Lohnt sich das?

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Statt einer Gehaltserhöhung einfach mal über ein ÖPNV-Ticket mit dem Chef aushandeln.

Statt einer Gehaltserhöhung einfach mal über ein ÖPNV-Ticket mit dem Chef aushandeln.

(Foto: picture alliance/dpa)

Bei einer Gehaltsverhandlung schon jemals darüber nachgedacht, andere Benefits als eine Lohnanpassung zu fordern? Das kann Ihnen möglicherweise den Spielraum vergrößern - und hat weitere Vorteile.

Steht zum Ende des Jahres noch eine Gehaltsverhandlung mit Ihrer Führungskraft an? Wenn sich das mal wieder schwierig gestaltet, sollten Sie die Verhandlung in eine andere Richtung lenken. Nämlich die über Lohn-Extras - wie ein Jobticket.

Arbeitnehmer können steuerlich davon profitieren, wenn ihr Arbeitgeber ihre Jahreskarten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Zuge einer Gehaltsumwandlung bezahlt und pauschal versteuert.

"Denn während auf die Gehaltserhöhung Steuern und Sozialversicherung anfallen, bleibt ein Jobticket steuerfrei", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das gilt selbst dann, wenn das Deutschlandticket zum kommenden Jahr teurer wird. Diese Pauschalversteuerung des Job-Tickets kann die Bruttoeinnahmen reduzieren. Damit kann man seine Steuerlast senken. Für Arbeitnehmer mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 15 oder 25 Prozent kann sich das lohnen. Übernimmt der Arbeitgeber die Steuer, macht es sich auch bei höheren Steuersätzen bezahlt.

Auch Bahncard 100 kann der Arbeitgeber steuerfrei gewähren

Voraussetzung dafür ist aber, dass das Ticket zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn gezahlt wird. Das bedeutet, es darf kein Gehalt für das Abo umgewandelt werden. Zwar werde bei Beschäftigten, die das steuerfreie Extra erhalten, die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entsprechend gekürzt. Unter dem Strich wirkt sich die steuerfreie Gewährung Karbe-Geßler zufolge trotzdem günstiger aus. Versteuert der Arbeitgeber das Gehalts-Extra pauschal, wird die Entfernungspauschale nicht gekürzt.

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"Im Regelfall lohnt sich das Jobticket daher vor allem, wenn Arbeitsweg oder private Fahrten regelmäßig mit dem ÖPNV zurückgelegt werden oder der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro ohnehin nicht überschritten wird", sagt Karbe-Geßler.

Übrigens: Auch eine Bahncard 100 kann der Arbeitgeber steuerfrei gewähren. Das geht allerdings nur, wenn diese vor allem für Fahrten zur Arbeit oder beruflich genutzt wird.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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