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Raus - aber sofort! Kann der Arbeitgeber fristlos kündigen?

Bei fristloser Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage empfehlenswert sein.

Bei fristloser Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage empfehlenswert sein.

(Foto: imago/Ikon Images)

Von jetzt auf gleich gefeuert: Es gibt Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Meist lohnt aber für den Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage.

"Bitte packen Sie jetzt Ihre Sachen. Sie sind gekündigt." Von einem Moment auf den anderen den Job verlieren - das gibt es doch nur im Film, oder? Nicht ganz. In der Praxis sei das gar nicht so selten, berichtet Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. "Die Frage ist natürlich immer, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist", schränkt er ein. Überprüft werde das aber nur, wenn der Arbeitnehmer sich vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zur Wehr setzt. Dann braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund.

"Zur Begründung einer fristlosen Kündigung taugen nur schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers", erklärt Bredereck. Das seien zum Beispiel Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers wie Beleidigung, Körperverletzung oder Diebstahl bei der Arbeit.

Vergleichsweise kleine Verfehlungen können als Grund reichen, wenn dem Arbeitgeber dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. "Wer bei der Fahrtkostenabrechnung die Kilometerangabe regelmäßig zu hoch kalkuliert oder bei der Arbeit heimlich privat im Internet surft, riskiert den Job", warnt der Fachanwalt.

Klage empfehlenswert

Sehr häufig könne der Arbeitgeber den Kündigungsgrund im Prozess aber nicht sicher beweisen oder habe formale Fehler gemacht. "Ich empfehle daher bei fristloser Kündigung nahezu immer die Kündigungsschutzklage", sagt Bredereck. Der Großteil der Verfahren ende mit einem Vergleich. Auch wenn der Job häufig nicht mehr gerettet werden kann, erhalten gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Umständen eine Abfindung.

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Abgesehen davon kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil - also auch vom Arbeitnehmer - aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Das ist in Paragraf 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verankert.

Diese Gründe beziehen sich allerdings auf Tatsachen, die das Arbeitsverhältnis für den Einzelnen unzumutbar machen. Neben ausbleibendem Lohn können das etwa Beleidigungen durch den Arbeitgeber, sexuelle Belästigung oder rassistisches Verhalten sein. Auch wenn sich der Arbeitgeber regelmäßig und willkürlich weigert, Urlaub zu gewähren, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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