Frage aus dem Arbeitsrecht Kann ich noch vor Arbeitsantritt kündigen?

Ein Arbeitsvertrag ist schon unterschrieben, doch ein besseres Angebot winkt? Was beim Kündigen vor dem ersten Arbeitstag zu beachten ist.
Wer auf Jobsuche ist, hat oft mehrere Vorstellungsgespräche hintereinander. Klappt es dann mit einem Job, ist die Freude vielleicht groß und der Arbeitsvertrag schnell unterschrieben. Doch kommt die Zusage für den eigentlichen Wunschjob ein paar Tage später, stellt sich die Frage: Wie kommt man aus dem Vertrag wieder raus?
"Ja, soweit eine solche Kündigung im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen ist", so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann kann das Arbeitsverhältnis problemlos beendet werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Eine Kündigung vor Dienstbeginn kann vertraglich explizit ausgeschlossen werden.
Kündigung ausgeschlossen - was jetzt?
In diesem Fall gilt die dort festgehaltene Klausel, die zum Beispiel lauten könnte "Der Arbeitnehmer muss mindestens für einen Tag seinen Job antreten, bevor er kündigen kann". Arbeitnehmer, die das betrifft, sollten allerdings trotzdem ein Gespräch mit der Chefin oder dem Chef aufsuchen. Denn in der Regel liegt es nicht im Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, wenn die Angestellten planen, bei der nächsten Gelegenheit zu kündigen, so der Fachanwalt.
Gelingt keine Einigung, können Arbeitnehmer sich dazu entscheiden, die Arbeit einfach nicht anzutreten. Das ist allerdings grundsätzlich ein Vertragsbruch und Gehalt gibt es dafür auch nicht, so Bredereck. Das kann gut gehen und ohne Folgen bleiben. Möglich ist aber auch, dass der Arbeitnehmer dann Schadenersatz leisten muss. Zum Beispiel, wenn wegen des Fernbleibens ein werthaltiger Auftrag wegbricht oder ein teurer Leiharbeiter eingestellt werden muss.
Auch wenn ein Arbeitnehmer noch vor dem ersten Antrittstag kündigt, muss er die im Vertrag vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Je nachdem, wie weit der Kündigungszeitpunkt in der Zukunft liegt, kann es sein, dass der Arbeitnehmer die Stelle noch für einige Zeit antreten muss - oder eben nicht.
Wer seinen Vertrag noch vor Antritt kündigt, um einem anderen Arbeitgeber seine Zusage zu geben, sollte beachten, dass auch in diesem Fall möglicherweise Schadenersatzansprüche beim Arbeitgeber entstehen können. Zwar muss ein Arbeitgeber die Berechtigung der Ansprüche auch beweisen, man sollte das Vertragsrecht aber dennoch nicht auf die leichte Schulter nehmen.