Kündigung auf Eigenbedarf Kein Ausweichquartier
06.06.2008, 11:55 UhrEin Vermieter darf auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn im Haus kurze Zeit später eine andere Wohnung gleichen Zuschnitts frei wird. Er muss den betroffenen Mietern diese auch nicht als Alternativwohnung anbieten. Das stellte jetzt der Bundesgerichtshof im Fall einer Münchner Mieterin fest (Az.: VIII ZR 292/07). Nach dem Tod der Vermieterin hatte deren Erbin auf Eigenbedarf gekündigt.
Zwar müsse ein Vermieter dem gekündigten Mieter grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, freie Wohnung im selben Haus anbieten. In diesem Fall seien die Voraussetzungen dafür aber nicht gegeben gewesen. Denn im fraglichen Zeitraum stand keine freie Wohnung zur Verfügung. Eine potenzielle Alternativwohnung wurde aufgrund einer Kündigung durch die Mieter erst zum 31. März 2006 frei - die gekündigte Mieterin hätte aber schon Ende Februar ausziehen müssen.
Quelle: ntv.de