Keine Gleichmacherei Krankenkasse darf nicht werben
29.01.2008, 10:19 UhrKrankenkassen dürfen nicht mit der Behauptung werben, ab 1. Januar 2009 seien die Beiträge aller Krankenkassen gleich hoch und deshalb sei nur der Service entscheidend. Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz hat diese Werbeaussage einer Krankenversicherung in einer einstweiligen Anordnung untersagt. Die Aussage sei irreführend, da sie verschweige, dass die Krankenversicherungen Zusatzbeiträge erheben dürften, wenn ihre Mittel nicht ausreichen. Außerdem werde verschwiegen, dass sie bei einem Überschuss auch Prämien an die Versicherten zurückzahlen können, heißt es in dem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss der Mainzer Richter (L 5 ER 289/07 KR).
Hintergrund des Rechtsstreits ist der ab 1. Januar 2009 eingeführte sogenannte Gesundheitsfonds. Danach erheben zwar alle gesetzlichen Krankenkassen zunächst denselben Beitragssatz. Die Einnahmen fließen in diesen Fonds. Sie dürfen jedoch Zusatzbeiträge erheben, wenn ihr Finanzbedarf nicht mit den Zuweisungen aus dem Fonds gedeckt ist. Bei einem Überschuss sind Beitragsrückzahlungen möglich. Deshalb kommt es auch in Zukunft nicht nur auf den Service an.
Quelle: ntv.de