Ratgeber

Krankenkasse teurer Darum gibt es ab März für viele weniger Rente

25.02.2026, 13:02 Uhr
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Die Krankenkasse zu wechseln, kann sich auch für Rentner lohnen. (Foto: imago images/Karina Hessland)

Zum Jahresbeginn haben viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Während Erwerbstätige bereits seit Januar mehr bezahlen müssen, greifen die höheren Beiträge für Rentner erst im März. Bei Ruheständlern mit höheren Einkünften macht sich zudem die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze deutlich bemerkbar.

Zum Jahresbeginn haben 35 der 72 allgemein geöffneten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag angehoben. Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von den Rentnern und der Rentenversicherung getragen. Für Rentner wirkt sich eine Erhöhung des Zusatzbeitrags allerdings verzögert aus. Bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag auf dann 2,9 Prozent von zuvor 2,5 Prozent.

Das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung, was gesetzlich so vorgeschrieben ist. Wie auch Arbeitnehmer zahlen Ruheständler die Hälfte der Krankenversicherung selbst, die andere Hälfte übernimmt die Rentenkasse. Senioren mit Bezügen in Höhe dieser sogenannten Standardrente müssen bis zu 121 Euro mehr im Jahr für die Krankenversicherung zahlen, wie das Vergleichsportal Verivox berichtet.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze ist gestiegen

Die sogenannte Standardrente - auch Eckrente genannt - liegt laut der Deutschen Rentenversicherung aktuell bei 1835,55 Euro monatlich, vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat. Da der Krankenkassenbeitrag anteilig an den Bezügen berechnet wird, müssen Ruheständler mit dieser Standardrente auch weniger zahlen als Rentner mit Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Denn nicht nur viele Zusatzbeiträge sind gestiegen, auch die Beitragsbemessungsgrenze liegt seit diesem Jahr höher. Nun sind 69.750 Euro beitragspflichtig, zuvor lag die Grenze bei 66.150 Euro. Vor allem Ruheständler mit höheren Einkünften trifft das spürbar. Sie müssen bis zu 1379 Euro mehr im Jahr für die Krankenversicherung zahlen.

Rund 95 Prozent der Kassenleistungen sind gesetzlich verbindlich und deshalb bei allen Kassen gleich. Bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag derzeit zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Ein Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenkasse bringt für Ruheständler mit Standardrente eine Ersparnis von 243 Euro pro Jahr, für Rentner mit Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze bis zu 771 Euro jährlich, wie Verivox berechnet hat.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar.

Der Wechsel der Krankenkasse wurde bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende März kündigt, ist am 1. Juni in einer neuen Kasse.

Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln.

Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden. Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen. Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen.

Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen anbietet.

Quelle: ntv.de, awi

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