Beitrags-Check Diese Krankenkassen bleiben günstig
02.01.2023, 12:56 Uhr (aktualisiert)
Wer von einer teuren Kasse zu einer günstigeren wechselt, kann einiges an Geld sparen.
(Foto: imago/Eibner)
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im neuen Jahr 1,6 Prozent. Viele Kassen haben schon jetzt eine Beitragserhöhung angekündigt. Andere bleiben hingegen unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Die Übersicht:
Alles wird teurer. Oft auch die gesetzliche Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt im neuen Jahr von 1,3 auf 1,6 Prozent. Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse Einsparpotenzial. Oft lassen sich auf diese Weise je nach Einkommen 100 bis 200 Euro pro Jahr sparen. Das Portal Krankenkassen.de informiert über die aktuell bekannten Zusatzbeiträge.
Diese Krankenkassen liegen bisher bei oder über 1,6 Prozent Zusatzbeitrag
- AOK Nordwest 1,89 Prozent (nicht bundesweit wählbar) Plus 0,19
- BKK VBU 1,8 Prozent
- IKK Brandenburg und Berlin 1,77 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- DAK-Gesundheit 1,7 Prozent
- Pronova BKK 1,7 Prozent
- BKK Wirtschaft & Finanzen 1,69 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Baden-Württemberg 1,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Viaaktiv Krankenkasse 1,6 Prozent
- BKK Diakonie: 1,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- IKK Classic: 1,6 Prozent
Anders als bisher werden Mitglieder - zumindest bis Ende Juni 2023 - nicht mehr per Brief über den höheren Beitrag informiert - aus Spargründen. So sieht es das neue Finanzstabilisierungsgesetz vor, das vom Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht wurde. Wie es ab Juli 2023 weitergeht, ist offen. Komplett unbemerkt dürfen die Krankenkassen ihren Beitragssatz aber nicht erhöhen. Sie müssen das weiterhin vier Wochen vor Anpassung des Beitragssatzes bekannt geben - nur auf anderen Wegen. Verbraucher sollten deshalb auf der Internetseite ihrer Krankenkasse oder in der Mitgliederzeitschrift nachschauen.
Diese Krankenkassen liegen unter 1,6 Prozent Zusatzbeitrag
- BKK Gildemeister Seidensticker: 0,9 Prozent
- HKK Krankenkasse 0,98 Prozent
- Krones BKK: 0,9 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Techniker Krankenkasse 1,2 Prozent
- Audi BKK 1,25 Prozent
- BKK Faber-Castell & Partner: 1,35 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Heimat Krankenkasse 1,3 Prozent
- BKK Verbund Plus 1,35 Prozent
- BKK Provita: 1,49 Prozent
- Mobil Krankenkasse 1,49 Prozent
- Bertelsmann BKK 1,4 Prozent
- BKK Melitta HMR: 1,4 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- BIG direkt gesund 1,45 Prozent
- BKK Provita: 1,49 Prozent
- Barmer 1,5 Prozent
- BKK Freudenberg 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- BKK Mahle 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Siemens-Betriebskrankenkasse 1,5 Prozent
- BKK Akzo Nobel Bayern 1,55 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Niedersachsen: 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Plus: 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Bayern 1,58 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- MHPlus BKK 1,58 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Energie-Betriebskrankenkasse 1,59 Prozent
- Salus BKK 1,59 Prozent
Die derzeit günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist voraussichtlich die BKK Gildemeister Seidensticker mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent (Zusatzbeitrag 0,9).
Wechsel der Krankenkasse vereinfacht
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zum Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.
Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.
Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.
(Dieser Artikel wurde am Montag, 19. Dezember 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, awi