Ratgeber

Geschiedene Hausfrau Länger Geld vom Ex

Wer sich Jahrelang um Haushalt und Kindererziehung gekümmert hat, ist heute nach einer Scheidung längst nicht mehr so gut abgesichert wie früher. Jetzt spricht der Bundesgerichtshof ein Ex-Frauen-freundliches Urteil.

Sie sorgt für den Haushalt, er schafft das Geld ran - das alte Rollenmodell ist inzwischen längst nicht selbstverständlich.

Sie sorgt für den Haushalt, er schafft das Geld ran - das alte Rollenmodell ist inzwischen längst nicht selbstverständlich.

(Foto: Rainer Sturm, pixelio.de)

Geschiedene Frauen, die auf ihre Karriere verzichtet und jahrelang Kinder erzogen haben, können auf mehr Geld hoffen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ihr Unterhaltsanspruch nicht einfach befristet werden (AZ.: XII ZR 202/08). Jedoch gilt weiter eine umfassende Abwägung im Einzelfall.

Ehebedingte Nachteile müssten ausgeglichen werden, begründen die Richter ihr Urteil. Hervorgehoben wurde die Ehedauer: Durch "Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Haushaltsführung" trete besonders nach langer Ehe eine wirtschaftliche Verflechtung ein. Im vorliegenden Fall hatte sich ein Paar nach 23 Jahren Ehe getrennt und war fünf Jahre später geschieden worden. Die Frau hatte während der Ehe den Haushalt geführt, den gemeinsamen Sohn erzogen und zunächst ganz auf eine Berufstätigkeit verzichtet.

Seit 1987 hatte sie bis zur Scheidung Teilzeit gearbeitet und einen nur geringen Rentenanspruch erwirtschaftet. Der Versorgungsausgleich durch ihren Ex-Mann betrug kaum mehr als 50 Euro Rente. Er hatte als Selbstständiger kaum Rentenansprüche erworben. Seinem Einkommen von über 3500 Euro stand zuletzt ein Einkommen der Ex-Frau in Höhe von etwas über 1000 Euro gegenüber.

Keine verbindlichen Regeln mehr

Das Amtsgericht Lemgo hatte der Frau zunächst einen unbefristeten Unterhalt zugesprochen. In der Revision begrenzte das Oberlandegericht Hamm den Unterhalt von knapp 1300 Euro auf vier Jahre. Das Einkommen der 58- jährigen Bewegungstherapeutin wäre auch bei durchgehender Vollzeittätigkeit nicht höher gewesen, ihr seien deshalb keine ehebedingten Nachteile entstanden. Dagegen hatte die 58-Jährige erfolgreich Revision vor dem BGH eingelegt. Der 12. Senat wies das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht.

Das neue Unterhaltsrecht gilt seit 2008 und wurde grundlegend geändert. Darin ist unter anderem geregelt, dass grundsätzlich jeder Ehegatte für sich selber verantwortlich ist. Das neue Recht will die Eigenverantwortung stärken und bietet nicht mehr wie früher eine unbegrenzte Garantie auf bisherigen Lebensstandard. Man könne aber nicht die "eine Ehe genau wie die andere behandeln", sagte BGH- Familienrichter Hans Joachim Dose. Entscheidungen zum Unterhaltsrecht richteten sich daher immer auch nach dem Einzelfall.

Quelle: ntv.de, dpa

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