Ratgeber

Verschreibungsfreie Medikamente Manche zahlt die Krankenkasse

Auch wenn nicht verschreibungspflichtige Medikamente von den Krankenkassen in der Regel nicht mehr erstattet werden, gibt es doch Ausnahmen. Ärzte können Arzneimittel auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, wenn sie bei der Behandlung schwerer Krankheiten als Therapiestandard gelten. Eine Erkrankung wird als schwerwiegend gewertet, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt. Therapiestandard ist ein Medikament dann, wenn sein Nutzen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Aufgelistet seien die betreffenden Präparate in der so genannten OTC-Liste.

Beispiele für erstattungsfähige Medikamente sind die künstliche Tränenflüssigkeit bei der Sjögren-Krankheit und bestimmte Kalziumpräparate zur Behandlung von Osteoporose. Auch Folsäure-Präparate sind erstattungsfähig, wenn die Betroffenen andere Medikamente einnehmen müssen, die die Aufnahme von Folsäure hemmen.

Quelle: ntv.de

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