Bauernfängerei? Minimalrabatt bei Bonusstrom
22.01.2007, 08:16 UhrMit ganzseitigen Anzeigen werben Bild.de und Bonus Strom GmbH derzeit für ihre "gemeinsame Aktion für Deutschland". Sie versprechen statt eines festgelegten Strompreises einen Bonus von zehn Prozent auf den Energieanteil der Stromrechnung. Was in Zeiten hoher Strompreise attraktiv erscheint, entpuppt sich laut der "Stiftung Warentest" jedoch bei näherem Hinsehen als Enttäuschung.
Für neue Kunden von Bonus Strom ändert sich zunächst nicht viel: Die Kündigung beim bisherigen Stromversorger übernimmt Bonus Strom. Auch der Tarif, die Grundgebühr sowie die monatlichen Abschlagzahlungen bleiben gleich. Erst die Jahresrechnung kommt vom neuen Anbieter. Den versprochenen Bonus von Bonus Strom gibt es rückwirkend nach einem Jahr und wird nur auf den sogenannten Energieanteil des Kilowattpreises im Privatkundentarif gezahlt.
Der Kilowattpreis setzt sich jedoch aus mehreren Teilen zusammen. Der Anteil für die Energieerzeugung beträgt dabei etwa ein Drittel. Dagegen machen Steuern, Durchleitungsgebühren und Konzessionsabgaben den Hauptteil des Strompreises aus. Auf diese gibt es genauso wenig einen Bonus wie auf die monatliche Grundgebühr. Bei 18 Cent je Kilowattstunde sind etwa zwölf Cent für Staat und Netzbetreiber. Lediglich sechs Cent bekommt der Stromerzeuger. Und genau auf diese sechs Cent zahlt Bonus Strom zehn Prozent Bonus. Unterm Strich bekommt der Kunde also nur drei Prozent statt der versprochenen zehn Prozent Bonus.
Im Kleingedruckten lauern Fallstricke
Drei Prozent Rabatt auf die Stromrechnung sind besser als nichts, sagt sich mancher Verbraucher. Doch sollte er auf den Zusatz im Kleingedruckten achten: "Grundlage ist der Privatkundentarif". Dieser allgemeine Tarif ist aber nicht automatisch auch der preiswerteste. Denn die meisten Stromversorger in Deutschland bieten so genannte Sondertarife an, die in der Regel preiswerter sind. Auf diese Sondertarife bezieht sich der Rabatt der Bonus Strom GmbH jedoch nicht. Das heißt also: Wer bereits einen Sondertarif hat, erhält keinen Bonus. Wer dagegen noch Strom im Standardtarif bezieht, kann durch einen Tarifwechsel bei seinem derzeitigen Versorger oft mehr sparen als die von Bonus Strom effektiv erstatteten drei Prozent.
Aber auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Fallen: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Danach ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende möglich. Das ist mehr als ungewöhnlich, denn bei einem Umzug endet der Vertrag nicht automatisch. Stattdessen ist der Kunde laut Geschäftsbedingungen verpflichtet, mindestens vier Wochen im Voraus die neue Anschrift mitzuteilen, damit das Unternehmen die Versorgung umstellen kann. Wer in ein Gebiet mit hoher Grundgebühr oder preiswerten Alternativanbietern zieht, bleibt trotzdem an Bonus Strom gebunden.
Die Warentester ziehen das Fazit, dass sich der Bonus unter Berücksichtigung der Grundgebühren, Steuern und Abgaben von zehn Prozent auf magere zwei bis drei Prozent reduziert. Doch der eigentliche Haken ist die Festlegung auf den oft ungünstigen Privatkundentarif. Denn größere Einsparungen sind vielerorts mit den Sondertarifen, die fast alle Stromversorger anbieten, möglich - auch ohne Bonus GmbH. Darüber hinaus bleibt der vollständige Wechsel zu einem preiswerteren Stromversorger offen.
Quelle: ntv.de