Weiterbildung im Ausland Mit Sprachen Steuern sparen
01.08.2007, 11:44 UhrSommer, Sonne, Strand – in einer solchen Umgebung macht das Vokabellernen gleich viel mehr Spaß. So mancher entscheidet sich deshalb, seine Fremdsprachkenntnisse statt in Deutschland im Ausland aufzumöbeln. Denn warum sollte man nicht das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden?
Steuerberater machen darauf aufmerksam, dass Sprachreisen im Lohnsteuerjahresaugleich oder in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Das Finanzamt erkennt sie als Werbungskosten oder als Sonderausgaben für die Ausbildung an.
Um als Werbekosten zu gelten, muss die Sprachreise eindeutig beruflich veranlasst sein, wie Steuerberater Carsten Butenschön erklärt: "Dass der Sprachkurs unbedingt notwendig ist, weist man am besten durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nach." Die Ausgaben lassen sich dann in unbegrenzter Höhe absetzen. Neben den Gebühren für den Kurs und das Lehrmaterial zählen dazu auch die Ausgaben für die Unterbringung, die Verpflegung und den Flug.
Absetzbare Zukunftsplanung
Die sprachliche Weiterbildung ist auch absetzbar, wenn sie erst der zukünftigen Karriere dient. "Wer vorhat, sich beruflich zu verändern, dem zieht das Finanzamt die Kosten in der Regel von der Steuer ab", so die Einschätzung von Butenschön. Dies muss man dem Finanzamt aber genauer belegen, etwa durch laufende Bewerbungen oder eine Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers. Der steuerliche Vorteil gilt auch für junge Leute, die einen Sprachkurs für die laufende oder geplante Ausbildung besuchen oder für ihr Erststudium. Diese Kosten gelten dann als Sonderausgaben. Auch sie können vollständig abgesetzt werden, allerdings nur bis zu einer Höhe von 4000 Euro im Jahr.
Bedenken sollte man allerdings, dass das Finanzamt die Kosten möglicherweise nicht übernehmen wird, wenn die Ausgaben für einen Sprachkurs unverhältnismäßig hoch erscheinen. "Bei einem entfernt liegenden Ziel unterstellt man auch private Gründe, etwa touristische Ambitionen. Daher ist ein Sprachkurs, den man mit dem Auto erreichen kann, im Zweifelsfall leichter abzusetzen", rät Butenschön.
Da die Möglichkeit besteht, dass das Finanzamt Teile der Kosten nicht anerkennt, sollten immer alle Posten einzeln aufgelistet werden. Akzeptiert das Amt die Ausgaben tatsächlich nicht, kann man innerhalb von vier Wochen Einspruch dagegen einlegen.
Urlaubsstimmung schlecht für die Steuererklärung
Grundsätzlich gilt: Die Sprachreise sollte nicht wie ein Urlaub erscheinen. Freie Nachmittage erwecken beim Finanzamt eher den Verdacht, dass es sich um ein privates Freizeitvergnügen handelt. So haben Rechtsprechungen in der Vergangenheit darauf entschieden, dass der Sprachkurs selbst mindestens 30 Stunden 45 Minuten pro Woche betragen soll.
Aus dem gleichen Grund muss auch die Familie zu Hause bleiben. Die Finanzämter schließen bei mitreisenden Ehepartnern und Kindern auf eine Urlaubsveranstaltung, nicht auf berufliche Weiterbildung. Wer eine Sprachreise also nicht aus nachweislich beruflicher Motivation unternimmt, kann nichts von der Steuer absetzen. Aber immerhin profitiert er davon, seine frisch erworbenen Fähigkeiten gleich vor Ort anwenden zu können.
Quelle: ntv.de