Für das Homeoffice Muss der Chef den Ventilator bezahlen?
21.08.2020, 10:01 Uhr
Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber in jedem Fall eingreifen - auch im Homeoffice.
(Foto: picture alliance/dpa)
In der Sommerhitze schwitzt so mancher Arbeitnehmer in seinem aufgeheizten Homeoffice. Müssen Chefs für Abkühlung sorgen?
Infolge der Corona-Pandemie müssen viele Menschen zu Hause arbeiten. Im Sommer kann das ganz schön heiß werden, wenn die Sonne auf das Fenster des Arbeitszimmers scheint. Da wünscht sich der eine oder andere einen Ventilator auf Kosten seines Unternehmens. Geht das?
Grundsätzlich ja, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber in jedem Fall eingreifen", so Meyer. Im herkömmlichen Büro regeln Arbeitsschutzvorschriften, dass bei Hitze etwa Jalousien angebracht würden müssen. Im Homeoffice könne sich ein Chef auch selber von den hohen Temperaturen überzeugen. Ist es tatsächlich zu heiß können dann - auch mithilfe des Betriebsrats - Lösungen gefunden werden.
Das kann etwa eine Verlegung des Arbeitszeit in kühlere Stunden sein, auch ein mobiles Klimagerät auf Kosten des Betriebs ist möglich. "Das hängt immer vom Einzelfall ab", sagt Meyer. Arbeitgeber seien in jedem Fall verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter keinen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind.
Arbeitsmittel sind Chefsache
Abgesehen davon ist der Arbeitgeber grundsätzlich dafür zuständig, einen geeigneten funktionsgerechten Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Arbeitsmittel für das Homeoffice zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht, besteht grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung der mit der Einrichtung des Arbeitsplatzes verbundenen Kosten. Das Problem ist allerdings, dass es in der Realität oftmals kaum möglich ist, die tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln.
Eine Möglichkeit, als Arbeitnehmer nicht leer auszugehen, wäre, dass er vom Arbeitgeber dafür, dass er seine privaten Mittel zur Verfügung stellt, pauschal eine monatliche Aufwandsentschädigung erhält. Das heißt, der Mitarbeiter wendet sich an seinen Arbeitgeber mit der Bitte einer vertraglichen Zusatzvereinbarung, in der beispielsweise eine Pauschale von 50 Euro monatlich schriftlich festgehalten wird. Andererseits kann, wer in einem größeren Unternehmen arbeitet, sich auch an den Betriebsrat wenden, damit dieser mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung aushandelt.
Quelle: ntv.de, Eva Boller, dpa