Ratgeber

Weihnachtsdeko im Mietshaus Nicht alles ist erlaubt

Manche mögen's in der Weihnachtszeit besonders bunt.

Manche mögen's in der Weihnachtszeit besonders bunt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Lichterketten, Adventskränze und blinkende Weihnachtsbäume - bei der Weihnachtsdekoration sind zumindest theoretisch keine Grenzen gesetzt. Das sehen deutsche Gerichte anders und entscheiden mit ihren Urteilen, was Mieter bei der Dekoration dürfen und was nicht.

Weihnachtsdekoration im Haus kann vom Vermieter oder dem Nachbarn nicht grundsätzlich verboten werden. So sei es Mietern durchaus gestattet, an ihrer Wohnungstür im Treppenhaus bunte Adventskränze zu befestigen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Mitmieter dürften hieran keinen Anstoß nehmen, befand das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 35 T 500/98).

Anders, wenn Mieter das gesamte Treppenhaus nach ihren Vorstellungen weihnachtlich dekorieren wollen. Das müssten die Nachbarn nicht akzeptieren, befand das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 38 C 1858/08). Das gilt auch, wenn eine Mietpartei weihnachtliche Duftsprays im ganzen Haus versprüht. Nachbarn müssen dies nicht dulden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 3 Wx 98/03).

Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind in den Wohnungen, auch in den Fenstern, erlaubt. Das Gleiche gilt für den Balkon und mit Einschränkungen für die Hausfassade. Voraussetzung ist, dass der Weihnachtsschmuck am Balkon oder an der Hausfassade sicher installiert ist, die Fassade nicht beschädigt wird und die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 65 S 390/09). Generell sollten Mieter blinkende Weihnachtsdekoration spätestens ab 22.00 Uhr abschalten.

Quelle: ntv.de, dpa

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