Ratgeber

Schlägerei angezettelt Opfer kriegt kein Geld vom Staat

Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird, kann nicht nur auf Schmerzensgeld hoffen, sondern unter Umständen auch auf staatliche Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Doch Geld fließt nur an unschuldige Opfer, wie nun ein Geschädigter nach einer Kneipenschlägerei feststellt.

Knapp die Hälfte aller Anträge auf Opferentschädigung wird abgelehnt.

Knapp die Hälfte aller Anträge auf Opferentschädigung wird abgelehnt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer bei einer Auseinandersetzung schwer verletzt wird, die er selbst angezettelt hat, kann nicht auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes hoffen. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe klargestellt. Für die eigene Leichtfertigkeit des Geschädigten könne nicht die Allgemeinheit die Kosten tragen.

In dem Fall hatte der spätere Kläger einen alten Bekannten zufällig in einem Club getroffen und ihn zunächst indirekt beleidigt. Es kam zu weiteren Pöbeleien und zwischen den beiden und der Kläger begann, handgreiflich zu werden. Der Angegriffene drohte daraufhin, seinem Gegenüber ein Sektglas auf den Kopf zu schlagen. Der Veranstalter versuchte deeskalierend auf die Situation einzuwirken, doch das half nichts, schließlich wurden die Streithähne aus dem Lokal geworfen. Auf der Straße rüsteten sich die beiden Kontrahenten zum Kampf, trotz aller Beschwichtigungsversuche der Türsteher. Schließlich zerschlug der eine von beiden einen Bierkrug zerschlug und ging mit einer gezackten Scherbe auf den Kläger los. Dieser erlitt schwere Gesichtsverletzungen und eine tiefe Schnittwunde am Unterarm.    

Schmerzensgeld ist geflossen

Für seine Tat wurde der Schädiger zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, außerdem musste er Schmerzensgeld zahlen. Darüber hinaus beantragte der Kläger eine Opferentschädigung - vergeblich. Grundgedanke der Opferentschädigung ist es, ein Gewaltopfer zu unterstützen, wenn der Staat, der als Träger des Gewaltmonopols seine Bürger vor kriminellen Handlungen schützen sollte, versagt hat. Die Opferentschädigung umfasst in der Regel Kosten für die Krankenbehandlung, gegebenenfalls auch Renten oder Lohnersatzleistungen. Gezahlt wird sie von Bund und Ländern.

Allerdings nicht in jedem Fall, wie das Sozialgericht klarstellte: Der Kläger habe die Auseinandersetzung schließlich durch seine völlig grundlosen Provokationen gegenüber dem späteren Täter herbeigeführt. Zudem hätte er einer Schlägerei durchaus aus dem Weg gehen können. Sein Verhalten sei in höchstem Maße leichtfertig gewesen, weshalb er nun nicht erwarten könne, dass die Allgemeinheit für seinen Körperschaden aufkomme, so die Richter.  

Quelle: ntv.de, ino

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