Betriebsübernahme Opferzwang für Mitarbeiter
20.03.2009, 11:15 UhrArbeitnehmer dürfen nicht zum Verzicht auf Lohnansprüche aufgefordert werden, um eine Übernahme ihres Betriebes zu ermöglichen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Im konkreten Fall aus Sachsen hatten Arbeitnehmer schriftlich auf offene Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verzichtet. Eine Frau hatte nach der Übernahme ihres Betriebes auf Nachzahlung geklagt und war damit erfolgreich.
Rechte und Pflichten
Ein Vertrag, mit dem der Verzicht auf rückständige Vergütungen für den Fall vereinbart werde, dass es zu einem Übergang des Betriebes auf einen neuen Eigentümer kommt, sei ein Gesetzesverstoß, urteilte der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts jetzt (8 AZR 722/07). Bei einem Betriebsübergang sei zwingend vorgeschrieben, dass der Käufer in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Diese Vorschrift könne nicht umgangen werden.
Quelle: ntv.de